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Berlin: (hib/NT/AW) Die Bundesregierung will die jährliche Berichtspflicht über ihre Bemühungen zur Stärkung der gesetzgeberischen Befugnisse des Europäischen Parlaments einstellen. Das schreibt sie in ihrem Bericht zu eben diesem Thema aus dem Jahr 2010, der als Unterrichtung (17/4418) vorliegt. Der Vertrag von Lissabon habe zu einer ”deutlichen Stärkung“ des Europäischen Parlaments geführt. Es sei unter anderem gelungen, die bereits im Entwurf für den EU-Verfassungsvertrag vorgesehene Ausweitung der gesetzgeberischen Befugnisse des Europäischen Parlaments weitgehend unverändert zu übernehmen, schreibt die Regierung.
Als Beispiel nennt sie unter anderem die Möglichkeit des Europäischen Parlaments, den EU-Haushaltsentwurf abzulehnen. Außerdem gebe der Vertrag dem Europäischen Parlament das Recht, Änderungen in den EU-Verträgen selbst formell vorzuschlagen. Damit werde das Parlament gleichberechtigter Akteur mit den Regierungen der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission. Zudem werde zukünftig das Parlament den Kommissionspräsidenten wählen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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