Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Februar 2011 > SPD will Artikel 115 des Grundgesetzes ändern
Der Gesetzgeber habe bei der Verabschiedung des Ausführungsgesetzes nicht absehen können, dass sich das Soll der Neuverschuldung 2010 in Höhe von 80,2 Milliarden Euro im Vollzug auf 44 Milliarden Euro mindern würde. Andernfalls werde die Übergangsregelung sicherlich anders abgefasst worden sein, heißt es im Gesetzentwurf. Da der Bundesminister der Finanzen bei geltendem Recht erkennbar nicht bereit gewesen sei, gemäß Geist und Sinn der Schuldenregel das Ist-Ergebnis 2010 dem weiteren Abbaupfad ab 2012 zugrunde zu legen, bedürfe es einer entsprechenden gesetzlichen Festlegung.
Die SPD schreibt zur Begründung, dass die grundlegende Konsolidierung des Bundeshaushalts notwendig und ohne Alternative sei. Andernfalls würde die nächste Generation weit über Gebühr belastet, zumal sie ohnehin gewaltige Lasten infolge der demografischen Verschiebungen zu tragen habe. Mit der Einführung der Schuldenbremse im neuen Artikel 115 Grundgesetz und dem Ausführungsgesetz dazu habe der Gesetzgeber für diese notwendige Konsolidierung die strukturelle Defizitobergrenze mit 0,35 Prozent Bruttoinlandsprodukt (BIP) ab 2016 und auch den Abbaupfad ab 2011 bis dahin festgelegt.
Die Beratung zum Bundeshaushalt 2011 hätte offengelegt, dass der Bundesfinanzminister sich Ermessensspielräume bei der Festlegung des Abbaupfades zugebilligt habe, die im Ergebnis den Verschuldungsspielraum für die Jahre bis 2016 um viele Milliarden Euro nach oben geschraubt hätten. Damit handele der Bundesfinanzminister zwar gegen das Gesetz, aber eindeutig entgegen Geist und Sinn der Schuldenbremse. Diese Auffassung vertrete auch der Bundesrechnungshof und der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie die Bundesbank.
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