Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2011 > Zentrales Fahrzeugregister soll auch von Feuerwehren genutzt werden können
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP änderte der Ausschuss unter anderem am Gesetzentwurf der Regierung einstimmig, dass die neuen Übermittlungsmöglichkeiten aus dem Zentralen Fahrzeugregister nur zur Abfrage von Fahrzeugdaten für die Rettung von Unfallopfern und nicht zur Abfrage von Halterdaten dienen soll. Weiter ermöglichte der Ausschuss einstimmig, dass auch die Abfrage technischer Daten von Rettungsdatenblättern der Fahrzeugherstellern möglich sein wird. Dies sei notwendig, da eine Rettung aus Fahrzeugen nicht nur die Feuerwehren, sondern auch durch den Rettungsdienst erfolgen könne.
Über den geänderten Gesetzentwurf muss das Plenum noch abschließend entscheiden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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