Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2011 > Zustimmung für einheitliches Leistungsniveau im Sozialen Entschädigungsrecht
Ihren Gesetzentwurf hatte die Regierung unter anderem damit begründet, dass es auch ”20 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung immer noch Unterschiede zwischen den alten und den neuen Ländern in Bezug auf die Leistungshöhen im Sozialen Entschädigungsrecht“ gebe. Die im Regierungsentwurf vorgesehene Angleichung fand während der Beratung im Ausschuss die Zustimmung aller Fraktionen. Die im Entwurf enthaltene Regelung, nach der Vermögen, das aus Zahlungen einer Beschädigten-Grundrente angespart wurde, grundsätzlich nicht als verwertbares Vermögen angerechnet werden dürfe, blieb hingegen während der Aussprache ein strittiger Punkt.
Ein Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, der Regierungsentwurf beschränke sich in dieser Frage ”zu sehr auf die Perspektive der Kriegsopfer“ und berücksichtige zu wenig die Opfer ziviler Gewalt. Wenn es diesen nicht möglich sei, Vermögen aus der Entschädigungsrente anrechnungsfrei anzusparen, werde man dem Entschädigungscharakter des Gesetzes nicht gerecht. ”Ich sehe daher die Gefahr, dass es in der Öffentlichkeit heißen könnte: Die Politik enthält Gewaltopfern Leistungen vor“, warnte er und regte eine weitere Beratung der Regierung an.
Die Fraktion Die Linke bezeichnete den Gesetzentwurf der Regierung als ”insgesamt durchaus akzeptabel“. Die Angleichung der Leistungen auf ein einheitliches Niveau sei ”ein wichtiger, wenn auch später“ Schritt, hieß es aus der Fraktion. Gleichzeitig teilten die Abgeordneten die Kritik der SPD-Fraktion und forderten Anrechnungsfreiheit für Vermögen, das aus der Beschädigten-Grundrente angespart wurde.
Die SPD-Fraktion begrüßte den Gesetzentwurf der Regierung und kündigte eine ”positive Abstimmung“ an, insbesondere auch hinsichtlich der im Entwurf vorgesehenen Angleichung der Leistungen auf ein einheitliches Niveau.
Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion griff die Forderung der Opposition nach Anrechnungsfreiheit für Vermögen, das aus der Beschädigten-Grundrente angespart wurde, auf. Er sagte eine nochmalige Prüfung der gesetzlichen Regelung in einem späteren Verfahren zu, ”wenn sich diese Regelung als Benachteiligung einer Gruppe herausstellen sollte“. Gleichzeitig sprach er sich dafür aus, den ”jetzigen Gesetzesverlauf nicht aufzuhalten“.
Eine Vertreterin der Bundesregierung verteidigte indes den Entwurf in seiner aktuellen Form und wies die Kritik zurück. ”Wir haben dort auch die Opfer ziviler Gewalt einbezogen und halten die Regelung für diese Opfer für sachgerecht“, sagte sie. Zudem beinhalte der Entwurf eine Fortschreibung der bereits bestehenden Regelungen, und es gebe hierbei ”keine neue Situation“.
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