Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2011 > Keine Klontiere in der Lebensmittelproduktion: SPD-Antrag abgelehnt
Die SPD hatte im Vorfeld der Abstimmung erklärt, auf breite Zustimmung zu bauen: ”Denn niemand will Fleisch von Klontieren und deren Nachkommen essen.“ Ziel der Fraktion sei es, ein Verbot oder zumindest eine klare Kennzeichnung für derart produzierte Lebensmittel durchzusetzen. Die Bundesregierung soll sich dafür auch auf EU-Ebene einsetzen, weil in Brüssel bisher keine befriedigenden Ergebnisse erzielt worden seien.
Ein Vertreter der Bundesregierung erklärte, dass die EU-Kommission 2013 eine Regelung vorlegen wolle, nachdem ein Vorschlag im März 2011 gescheitert war: ” In den Verhandlungen spielen auch Fragen des Tierschutzes und der Ethik eine Rolle.“
Die Grünen-Fraktion unterstützte den SPD-Antrag, weil ”geklonte Tiere früher verenden und Missbildungen auftreten“. Die Fraktion forderte, ein nationales Klonverbot nach dänischem Vorbild durchzusetzen.
Die Linksfraktion argumentierte, dass seit vielen Jahren versucht werde, die genetische Vielfalt in der Umwelt zu erhalten. ”Nun lassen wir in der Landwirtschaft eine genetische Verengung zu“, kritisierten sie. ”Das ist strategisch verkehrt.“
Zwar befürworte die CDU/CSU das Klonen aus ethischen Gründen nicht, hieß es aus der Fraktion, ”aber der SPD-Antrag ist unnötig“. Zum einen würde die Regierung bereits handeln, und zum anderen sei Klonen zu teuer: ”Es spielt in der Lebensmittelindustrie keine Rolle.“ Die CDU/CSU argumentierte außerdem, dass das Szenario abwegig sei, in Zukunft die gesamte Bevölkerung mit Klonfleisch ernähren zu wollen.
Die FDP-Fraktion begründete ihre Ablehnung ebenfalls mit fehlendem Handlungsbedarf: ”Ein EU-Rechtsakt wird ausgearbeitet.“ Die Liberalen kritisierten den SPD-Vorstoß als ”armselig“, denn das Klonen würde in dem vorgelegten Antrag allein auf die Lebensmittelproduktion reduziert. ”Doch Klonen stellt keine Bedrohung der genetischen Vielfalt dar“, hielt die FDP der Opposition entgegen. ”Sondern kann sie erhalten.“
Weiter wäre ein generelles Verbot nicht vereinbar mit den Regeln der Welthandelsorganisation: ”Es wäre seltsam, wenn Deutschland keine Rücksicht auf Handelsbedingungen nimmt, obwohl hier so viele Arbeitsplätze auf Export setzen.“
Ein Vertreter der Regierung räumte auf Nachfrage ein, dass es bisher keine Kennzeichnungspflicht importierter Samen von geklonten Tieren gebe. ”Aber die EU will eine Kennzeichnungspflicht“, sagte er mit Blick auf die geplante Regelung für 2013.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Jörg Müller-Brandes, Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein