Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2011 > Mehrheit der Expertinnen fordert eine Frauenquote
Jutta Freifrau von Falkenhausen, Vize-Präsidentin der Initiative ”Frauen in die Aufsichtsräte“, machte darauf aufmerksam, dass auch zehn Jahre nach der Vereinbarung der Bundesregierung mit den Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft freiwillige Maßnahmen offenbar nicht zum Erfolg führten. Vor diesem Hintergrund seien die Initiativen aus der parlamentarischen Opposition nur zu begrüßen. Für eine Frauenquote sprach sich ebenfalls Professorin Silke Ruth Laskowski von der Universität Kassel aus. Eine solche Quote verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Professorin Heide Pfarr, Mitglied der Geschäftsführung der Hans-Böckler-Stiftung, setzte sich mit dem Argument auseinander, dass manche Frauen keine Quotenfrau sein wollen. Die Sachverständige stellte fest, dass die Gesellschaft eine Frauenquote brauche.
”Solange sich nichts in den Köpfen ändert, brauchen wir eine Quote“, war Professorin Marlene Schmidt vom Deutschen Juristinnenbund e.V. überzeugt. Professorin Ute Sacksofsky, die den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main innehat, meinte, Frauen seien in Führungspositionen in der Wirtschaft in Deutschland bei weitem unterrepräsentiert. Dies habe sich in den letzten Jahrzehnten kaum geändert. Dies sei ”fast peinlich“, so das Fazit der Expertin.
Gegen die vorliegenden Initiativen sprachen sich drei Sachverständige aus. Angelika Dammann, Vorstandsmitglied Personal beim Software-Unternehmen SAP AG, sagte, die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote stelle kein geeignetes Mittel dar, um das Problem der nicht ausreichenden Repräsentanz von Frauen in höchsten Führungsgremien zu lösen. Dazu bedürfe es eines breiten und längerfristig angelegten Maßnahmenpaketes, zu dem sich Unternehmen und Politik gleichermaßen verpflichten müssten. Eine Quote, die auf kurzfristige Änderungen in den kommenden Jahren abziele, greife daher zu kurz und werde nicht ohne Qualitätseinbußen erfüllbar sein.
Professor Heribert Hirte von der Universität Hamburg sagte, ganz wesentlich sei die fehlende Verfügbarkeit geeigneter Bewerberinnern, die in ausreichendem Maß nicht vorhanden seien. Diese lasse sich mit einer gesetzlichen Quote nicht lösen. Yvonne Beiertz, Personalberaterin bei Spencer Stuart Associates GmbH aus Frankfurt am Main, kam zu dem Resümee, dass unter den bisher herrschenden Bedingungen Frauenanteile im vorgesehenen Umfang und Zeitrahmen kaum erreichbar seien. Als Voraussetzung für eine schnellere Entwicklung müssten zum einen diese Gremien mit qualifizierten Frauen durchlässiger besetzt werden. Zum anderen müssten wesentlich mehr Frauen eine Karriere machen, die sie für Führungs- und Aufsichtsgremien qualifiziert. Eine Änderung bestehender Gesetze zur Einführung der Frauenquote sei nicht erforderlich.
SPD und Bündnis 90/Die Grünen fordern eine Frauenquote von mindestens 40 Prozent in den Aufsichtsräten von börsennotierten und der Mitbestimmung unterliegenden Unternehmen (17/4683, 17/3296). Auch die Fraktion Die Linke hat sich für mehr Geschlechtergerechtigkeit ausgesprochen (17/4842).
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Jörg Müller-Brandes, Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein