Bundeswahlleiter Roderich Egeler gibt das vorläufige amtliche Endergebnis der Wahl am frühen Montagmorgen, 28. September 2009, bekannt.
Voraussichtlich am 14. Oktober wird der Bundeswahlausschuss das endgültige Ergebnis der Wahl in einer öffentlichen Sitzung feststellen. Anschließend wird es auf der Homepage des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de, aber auch auf www.bundestag.de und als öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger publik gemacht.
Eine erste, vorläufige Liste wird unmittelbar nach Bekanntgabe des vorläufigen amtlichen Endergebnisses am 28. September 2009 veröffentlicht. Sie ist danach für die Öffentlichkeit unter www.bundeswahlleiter.de sowie unter www.bundestag.de abrufbar. Die endgültige Liste mit voraussichtlich am 14. Oktober veröffentlicht, wenn das amtliche Endergebnis feststeht.
Gewählte Bewerberinnen und Bewerber werden mit der Eröffnung der konstituierenden Sitzung Mitglied des Deutschen Bundestages. Die konstituierende Sitzung muss innerhalb von 30 Tagen nach der Bundestagswahl stattfinden (Artikel 39 Absatz 2 des Grundgesetzes).
Die konstituierende Sitzung ist die erste Sitzung eines Parlaments am Beginn einer neuen Wahlperiode. Die konstituierende Sitzung des 17. Deutschen Bundestages wird vom ältesten anwesenden Mitglied, dem Alterspräsidenten, eröffnet. Im Anschluss wählt der Bundestag seinen Präsidenten und dessen Stellvertreter. Zudem beschließt der Bundestag die Geschäftsordnung. Traditionell stellt die stärkste Fraktion den Bundestagspräsidenten. Die Zahl der Stellvertreter ist nicht vorgeschrieben und wird vom Bundestag beschlossen Seit 1994 sieht die Geschäftsordnung für jede Fraktion die Entsendung mindestens einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten vor. Sie sind wie der Präsident für die Dauer der Wahlperiode gewählt und können nicht abberufen werden.
Der Bundespräsident schlägt einen Kandidaten oder eine Kandidatin für die Wahl zum Bundeskanzler vor. Gewählt wird er oder sie traditionell in der Sitzung des Bundestages, die auf die konstituierende Sitzung folgt. Für die Wahl ist die absolute Mehrheit notwendig. Nach der Ernennung durch den Bundespräsidenten wird der Kanzler oder die Kanzlerin vom Bundestagspräsidenten vereidigt. Der gewählte Kanzler oder die gewählte Kanzlerin kann dann ihre Bundesminister vorschlagen. Weder Kanzler noch Minister müssen ein Bundestagsmandat haben.
Die konstituierende Sitzung des Bundestages wird vom so genannten „Vorältestenrat“ vorbereitet. Hier besprechen Fraktionsvertreter und der noch amtierende Bundestagspräsident die wichtigen Angelegenheiten des Parlaments in den ersten Wochen nach der Wahl. Erst nach der konstituierenden Sitzung kann der „Ältestenrat“ zusammentreten, der unter Vorsitz des Bundestagspräsidenten den Arbeitsablauf im Bundestag organisiert und koordiniert.
Der Ältestenrat besteht aus dem Bundestagspräsidenten und seinen Stellvertreterinnen und Stellvertretern sowie 23 weiteren, von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannten Abgeordneten. Dabei handelt es sich nicht unbedingt um die ältesten Parlamentarier, wohl aber um erfahrende Abgeordnete, die zum Beispiel als Parlamentarische Geschäftsführer einer Bundestagsfraktion dort Koordinierungsaufgaben wahrnehmen. Der Ältestenrat unterstützt den Bundestagspräsidenten bei seiner Arbeit und sorgt für einen koordinierten und möglichst reibungslosen Arbeitsablauf im Bundestag. So legt er auf längere Sicht die Termine für die Sitzungswochen fest, einigt sich fortlaufend über die Tagesordnung des Plenums und vereinbart die Dauer einer Debatte für die einzelnen Tagesordnungspunkte.
In der Regel treten die Ausschüsse zwei bis drei Wochen nach der Bundeskanzlerwahl zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Zuvor beschließt das Plenum, wie viele und welche Ausschüsse es geben wird und wie viele Abgeordnete ihnen angehören sollen. Das Grundgesetz schreibt vor, dass ein Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union, ein Auswärtiger Ausschuss, ein Verteidigungsausschuss und ein Petitionsausschuss eingerichtet werden müssen. Der Petitionsausschuss behandelt Bitten und Beschwerden, die an den Bundestag gerichtet werden. Die Aufgabenverteilung in den ständigen Ausschüssen orientiert sich in der Regel an den Zuständigkeiten der Bundesministerien, wobei das Parlament einzelne Politikbereiche durch zusätzliche Ausschüsse hervorheben kann wie etwa im Falle des Sport- oder des Tourismusausschusses.
Die Sitze in den Ausschüssen werden nach Fraktionsstärke verteilt, also im gleichen Verhältnis wie im Plenum. Für die Sitzverteilung in Gremien sind verschiedene mathematische Verfahren entwickelt worden. Ein internes Programmsystem des Bundestages errechnet Sitzverteilungen und Reihenfolgen nach den drei gängigsten Berechnungsverfahren: Hare/Niemeyer, d’Hondt, Sainte-Lague/Schepers. Der Bundestag beschließt zu Beginn der Wahlperiode das Verfahren, nach dem die Ausschusssitze berechnet werden sollen. Seit der 9. Wahlperiode wird das Sainte-Lague/Schepers-Verfahren angewandt.
Über die Ausschussvorsitzenden verständigen sich entweder die Fraktionen untereinander im Ältestenrat oder es wird ein „Zugriffsverfahren“ angewendet, bei dem die Fraktionen nach ihrer Größe auf einen Ausschussvorsitz „zugreifen“ können. Nach parlamentarischem Brauch ist der Vorsitz des Haushaltsausschusses immer in Händen der größten Oppositionsfraktion. Welcher Abgeordnete dann jeweils das Amt übernimmt, legt die Fraktion fest. Sie benennt auch ihre Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter. Der oder die Ausschussvorsitzende ist zu parteipolitischer Neutralität verpflichtet.
Der Bundestag wird für vier Jahre gewählt (Artikel 39 Absatz 1 des Grundgesetzes). Die Neuwahl findet frühestens 46, spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Wir der Bundestag aufgelöst, findet eine Neuwahl innerhalb von 60 Tagen statt.
Neue und wiedergewählte Abgeordnete erhalten ihre Diäten und Kostenpauschalen ab der Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses durch den Bundeswahlausschuss, die voraussichtlich am 14. Oktober 2009 stattfindet. Die steuerpflichtige Abgeordnetenentschädigung beträgt monatlich 7.668 Euro. Abgeordnete erhalten keine jährlichen Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Die steuerfreie Kostenpauschale beträgt monatlich 3.868 Euro. Sie soll Kosten abdecken, die durch die Ausübung des Mandats entstehen, zum Beispiel Ausgaben für die Einrichtung und Unterhaltung eines oder mehrerer Wahlkreisbüros, die Zweitwohnung, Ausgaben für Wahlkreisbetreuung, Repräsentationen, Einladungen. Darüber hinausgehende Kosten müssen die Abgeordneten selber tragen. Diese Kosten können auch nicht von der Steuer abgesetzt werden. Die Kostenpauschale wird im Falle des Ausscheidens einen Monat länger gezahlt als die Abgeordnetenentschädigung. Die Entschädigung selbst wird bis zum ende des Monats gezahlt, in dem der Abgeordnete ausgeschieden ist.
Der Bundestagspräsident erhält zusätzlich zu seiner Abgeordnetenentschädigung eine monatliche Zulage in derselben Höhe. Die Bundestagsvizepräsidenten und –präsidentinnen erhalten eine Zulage in Höhe der Hälfte einer Abgeordnetenentschädigung.
Eine Ablehnung der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag muss vor der ersten Sitzung gegenüber dem jeweiligen Landeswahlleiter schriftlich erklärt werden.
Bereits zur konstituierenden Sitzung, die spätestens am 27. Oktober 2009 stattfinden muss, erscheint ein so genannter „Vorab-Kürschner“ mit den Fotos aller Abgeordneten. Die erste reguläre Ausgabe der neuen Wahlperiode soll dann im Januar 2010 auf den Markt kommen.