Petitionsausschuss berät über die deutsche Sprache

Deutsche Sprache

Soll die deutsche Sprache als Landessprache im Grundgesetz festgeschrieben werden oder nicht? Am Montag, 7. November 2011 wird sich der Petitionsausschuss unter Leitung der Vorsitzenden Kersten Steinke (Die Linke) in einer ab 12 Uhr in Saal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses stattfindenden öffentlichen Sitzung mit dieser Frage beschäftigen.  Den Abgeordneten liegen dazu zwei öffentliche Petitionen vor.  Für eine Aufnahme ins Grundgesetz plädiert Walter Krämer, Vorsitzender des Vereins Deutsche Sprache (VDS). Den gesetzlichen Status unverändert zu lassen, fordert hingegen der Hamburger Sprachwissenschaftler Anatol Stefanowitsch in seiner Petition.

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und auf www.bundestag.de übertragen. Anschließend kann diese als Video in der Mediathek abgerufen werden.

Herausgehobene Stellung für Deutsche Sprache

Aus Sicht des VDS und des Vereins für deutsche Kulturbeziehungen im Ausland (VDA) soll Artikel 22 des Grundgesetzes um den Satz "Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch" erweitert werden.  Damit, so heißt es in der vom VDS-Vorsitzenden Walter Krämer eingebrachten Petition, würde nicht nur die Funktion der deutschen Sprache als das wichtigste Verständigungsmittel anerkannt, sondern auch ihre besondere Aufgabe innerhalb unserer Gemeinschaft als Gerüst für bestimmte kulturelle Ausdrucksformen und als Grundmerkmal der Identifikation. 

Mit der Festschreibung werde ausgedrückt, dass diese Sprache in Deutschland eine herausgehobene Stellung genießt. Diese Anerkennung komme vor allem auch jenen Gesellschaftsgruppen zugute, die einen besonderen Bezug zur deutschen Sprache haben, wie etwa Schriftstellern, Journalisten und Lehrern, heißt es weiter. Gleichzeitig würde so von diesen Gruppen eingefordert "ein Stück weit Verantwortung für die Weiterentwicklung des Kulturguts Sprache zu übernehmen". In der Petition wird weiter darauf verwiesen, dass durch die Festschreibung nur die Sprache im öffentlichen Raum betroffen wäre. "Die Grundgesetzergänzung richtet sich also nicht gegen andere Sprachen oder gegen Dialekte", macht der Petent deutlich.

"Breiter gesellschaftlicher Konsens"

Der Status des Deutschen als Amtssprache sei in den Verwaltungsverfahrensgesetzen von Bund und Ländern eindeutig geregelt, sodass die herausgehobene Stellung in der Kommunikation zwischen Bürger und staatlichen Institutionen außer Frage stehe, urteilt hingegen der Petent Anatol Stefanowitsch. In seiner Eingabe fordert er daher, den gesetzlichen Status der deutschen Sprache unverändert zu lassen. Insbesondere eine Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz sei abzulehnen, so der Sprachwissenschaftler.

Seiner Ansicht nach bestehe über die hervorgehobene Stellung des Deutschen in Bildung, Politik und Kultur in Bund und Ländern "breiter gesellschaftlicher Konsens". Eine Festschreibung des Deutschen als Landessprache würde daher ausschließlich eine symbolische Funktion haben. Zudem würde sie ein Signal der Abschottung gegen die internationalen Freunde und Verbündete der Bundesrepublik sowie gegen die in Deutschland heimischen Mitbürger mit Migrationshintergrund darstellen, heißt es in der Petition.

Petent fordert Befreiung von Urheberrechtsgebühren

Vor diesen beiden Eingaben beschäftigt sich der Ausschuss in der Sitzung mit der Forderung, Gemeinschaftsantennenanlagen, die auf dem Gebiet der ehemaligen DDR schon vor der Wiedervereinigung betrieben und behördlich genehmigt waren, von der Zahlung von Urheberrechtsgebühren zu befreien. Dazu soll nach den Vorstellungen des Petenten Matthias Reuter der Paragraf 20b des Urheberrechtsgesetzes, wonach dem Urheber eine Vergütung bei Kabelweiterleitung zusteht, für besagte Antennenanlagen keine Anwendung finden.

Es sei schließlich nicht vermittelbar, dass für Gemeinschaftsantennen, die eine bestimmte Größe übersteigen, neben den GEZ-Gebühren zusätzlich noch Urheberrechtsgebühren zu entrichten sind, obwohl nichts anderes zu empfangen sei, als mit einer Einzelantenne, begründet der Petent sein Ansinnen.

Endbericht des Büros für Technikfolgenabschätzung

Alle Petenten erhalten während der öffentlichen Sitzung die Möglichkeit, ihr Anliegen nochmals kurz darzustellen, um dann die Nachfragen der Ausschussmitglieder zu beantworten und zu erläutern. Auch werden Mitglieder der Bundesregierung in der Sitzung von den Abgeordneten zu den Themen befragt.

Im Anschluss an die Behandlung der öffentlichen Petitionen diskutiert der Ausschuss den Endbericht des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) zum Thema "Elektronische Petitionen und die Modernisierung des Petitionswesens in Europa".  Die TAB-Experten kommen darin unter anderem zu dem Schluss, dass Petitionen grundsätzlich öffentlich gestaltet werden sollten. (hau)

Zeit: Montag, 7. November 2011, 12 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Hauses, Saal 4.900

Interessierte Zuhörer, und Medienvertreter, die keinen Hausausweis des Bundestages haben, können sich unter Angabe von Namen und Geburtsdatum beim Sekretariat des Petitionsausschuss, Platz der Republik 1, 11011 Berlin (Tel.: 030 / 227–37101, Fax: 030 /227–36053, E-Mail:vorzimmer.peta@bundestag.de) anmelden. Zur Anhörung wird ein gültiger Personalausweis benötigt. Nicht autorisierte Bild- und Tonaufnahmen z.B. mit Mobiltelefonen sind nicht gestattet.

Die Sitzung wird im Internet auf www.bundestag.de und im Parlamentsfernsehen live übertragen und anschließend auch im Video-on-Demand-Bereich auf der Internetseite des Bundestages bereitgestellt.

Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.