Leistungen für Schwangere sollen verbessert werden

Schwangere und Kind

Der Gesundheitsausschuss beschäftigt sich am Mittwoch, 9. November 2011 unter Leitung von Dr. Carola Reimann (SPD) mit einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/5098) zu Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt. Die öffentliche Anhörung beginnt um 14.30 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3 101 und dauert bis voraussichtlich 16 Uhr.

Mit dem Antrag "Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt aus der Reichsversicherungsordnung in das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch überführen und zeitgemäß ausgestalten" will die Fraktion erreichen, dass Regelungen zu Schwangerschaft und Geburt für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherungen von der Reichsversicherungsordnung (RVO) in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) überführt und dabei "umfassend überarbeitet" werden.

Vielen Schwangeren seien ihre gesetzlichen Ansprüche auf die Unterstützung durch Hebammen in der Schwangerschaft, während der Geburt sowie im Wochenbett und der Stillzeit nicht bekannt, heißt es in dem Antrag. Dies hänge auch damit zusammen, dass die Regelungen zu Schwangerschaft und Geburt für diese Versicherten in der RVO "faktisch nicht auffindbar" seien. Auch würden die Regelungen der RVO "weder der Praxis noch den zeitgemäßen Anforderungen an eine gesetzlichen Regelung gerecht".

Leistungsansprüche für Väter

Die Grünen hatten auch moniert, dass unter anderem eine gesetzliche Definition der Hebammenhilfe fehle, sowie die "Benennung aller Geburtsorte (Klinik, Geburtshaus, Hausgeburt)". Auch "Leistungsansprüche bei der Adoption von Säuglingen oder für Väter, wenn die Mutter verstirbt, nicht verfügbar oder nicht in der Lage ist, den Säugling zu versorgen" fehlten.

Ebenso wenig sei geregelt, dass Schwangere einen "Anspruch auf die Begleitung durch Hebammen bei späten Abbrüchen und dem sich anschließenden Wochenbett haben". Zudem sollten neben medizinischen auch psychosoziale Aspekte wie etwa die Förderung der Mutter-Kind-Bindung aufgenommen werden.

Vertreter von zwanzig Verbänden und Gesllschaften wurden eingeladen, um die Fragen der Abgeordneten zu beantworten oder Stellungnahmen abzugeben.

Zeit: Mittwoch, 9. November 2011, 14.30 bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH), Anhörungssaal 3 101

Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses für Gesundheit mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und dem polizeilich gemeldeten Wohnort vorzugsweise per E-Mail (gesundheitsausschuss@bundestag.de) anzumelden. Eine Bestätigung der Anmeldung wird nicht gegeben.

Bedingt durch die Bestimmungen des neuen Ausweisgesetzes darf der Personalausweis nicht mehr als Pfand hinterlegt werden. Daher wird darum gebeten, ein weiteres mit Bild und Namen versehenes Dokument (Führerschein, Reisepass o. ä.) mitzubringen für die Einlasskontrolle mitzubringen.

Liste der geladenen Sachverständigen