Regeln und Beschränkungen für Polizisten im Einsatz

Kennzeichnung eines Polizisten

Eine Kennzeichungspflicht für Bundespolizisten und die mögliche Beschränkung des Einsatzes von Pfefferspray durch die Polizei werden in einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages thematisiert. Unter Leitung des Vorsitzenden Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) äußern sich sieben Sachverständige am Montag, 7. November 2011, ab 14 Uhr im Sitzungssaal E 300 im Paul-Löbe-Haus.

Linke fordert Kennzeichnungspflicht

Der Sitzung liegen zwei Anträge (17/4682, 17/5055) der Fraktion die Linke zugrunde, die die Kennzeichnungspflicht für Angehörige der Bundespolizei sowie die massive Einschränkung der Anwendung von Pfefferspray durch Polizeibeamte fordern, weil dies mit "gravierenden und zugleich schwer abschätzbaren gesundheitlichen Risiken für die betroffenen Personen verbunden" sei.

Während sich die meisten Polizisten gesetzeskonform verhielten, gebe es "auch Polizisten, die in rechtsmissbräuchlicher und strafbarer Weise Gewalt anwenden", schreibt die Fraktion in ihrem Antrag (17/4682). Eine effektive strafrechtliche Verfolgung dieser Polizisten setze voraus, dass sie einwandfrei identifizierbar sind. Dies sei jedoch kaum möglich, wenn sie "in voller Einsatzmontur und behelmt im Rahmen geschlossener Einheiten agieren".

Die Bundesregierung soll daher nach dem Willen der Abgeordneten die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass alle Bundespolizisten "während ihrer dienstlichen Tätigkeit durch das Tragen von Namensschildern oder einer einprägsamen Nummernkombination auf Uniformen und Helmen gekennzeichnet werden". Die Kennzeichnung müsse für Bürger beziehungsweise Dienststellen eine persönliche Identifizierung zulassen, heißt es in der Vorlage weiter.

Wirkstoffe Capsaicin sowie PAVA verbieten

Die Forderung nach Einschränkung des Einsatzes von Pfefferspray begründet die Linksfraktion in einem Antrag (17/5055) mit empirischen Studien wie auch Ergebnissen aus der Fachliteratur, die daruf wiesen, dass „die Anwendung von Pfefferspray beziehungsweise chemischen Substituten in einer Reihe von Fällen mitursächlich für den Tod von Menschen war“. Auch in Deutschland seien bereits mehrere Todesfälle nach Pfefferspray-Einwirkung dokumentiert. Zuletzt sei im Juni 2010 ein 32-jähriger Mann in Dortmund zu Tode gekommen, nachdem er dem Reizstoff ausgesetzt gewesen sei.

Laut Antrag soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der den Einsatz von Pfefferspray beziehungsweise Reizmitteln mit den Wirkstoffen Capsaicin sowie Pelargonsäurevanillylamid (PAVA) gegen Menschen durch Vollzugsbeamte des Bundes ausschließt, wenn unbeteiligte Dritte gefährdet werden könnten. Ebenfalls ausgeschlossen werden soll der Vorlage zufolge der Einsatz von Pfefferspray durch Vollzugsbeamte des Bundes, sofern er nicht der Abwendung einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr für Leib und Leben der Beamten oder Dritter dient. (eis)

Zeit: Montag, 07. November 2011, 14 bis 16 Uhr
Ort:
Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich unter Nennung des Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss unter innenausschuss@bundestag.de anzumelden.

Bild- und Tonberichterstatter werden gebeten, sich beim Pressereferat (Telefon: +49 30 227-32929 oder 32924) anzumelden.Bitte im Sitzungssaal Mobiltelefone ausschalten!

Liste der Sachverständigen