123 deutsche Sachverständige in der EU-Kommission

Europa/Antwort - 03.11.2011

Berlin: (hib/AMR) Deutschland entsendet 123 Abgeordnete Nationale Sachverständige (ANS) in die EU-Kommission. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/7310) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7079) hervor. Die Sachverständigen würden dabei überwiegend von Körperschaften des öffentlichen Rechts gestellt (109 von 123 Personen). Weitere Sachverständige kämen aus Anstalten des öffentlichen Rechts, unabhängigen Forschungsinstituten sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit. Nach Angaben der Regierung dürfen private Unternehmen oder Verbände seit dem Jahr 2008 keine ANS mehr entsenden.

Die Regierung teilt außerdem mit, dass die Sachverständigen in der Regel für zwei Jahre bei der EU-Kommission arbeiten. Die Mindestdauer der Beratungstätigkeit betrage sechs Monate, ihre Höchstdauer sechs Jahre. Die Bezahlung der Sachverständigen übernähmen in der Regel ihre ursprünglichen Arbeitgeber – teilweise zahle die EU-Kommission ein zusätzliches Tagegeld.

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