Bündnis 90/Die Grünen verlangen Bundestags-Beschluss zur Hebelung

Haushalt/Antrag - 21.10.2011

Berlin: (hib/HLE) Der Bundestag soll „vorsorglich“ die Befugnisse des Haushaltsauschusses zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus an sich ziehen und selbstständig ausüben, wenn es dabei um die EFSF-Leitlinien für Primärmarktkäufe und für Interventionen auf dem Sekundärmarkt geht. Außerdem soll der Bundestag über alle Maßnahmen mit der Wirkung einer Hebelung der EFSF-Mittel entscheiden, fordert die Fraktion Bündnis 90/die Grünen in einem Antrag (17/7410), der am heutigen Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht.

Die Abgeordneten unterstützen „die Bemühungen zur effizienten Nutzung des Euro-Rettungsschirms, weil sie wissen, dass alles Mögliche getan werden muss, um Euro und EU zu stützen. Dazu ist nicht nur ein Beschluss, sondern vor allem eine überzeugende öffentliche Debatte über den besten Weg notwendig. Dafür ist das Bundestagsplenum der richtige Weg“, schreibt die Fraktion.

Weiterhin wird in dem Antrag zur Frage der Hebelung festgestellt, dass der bisher bewilligte EFSF-Rahmen nicht ausreichen werde, „um im Zweifelsfall sowohl Spanien als auch Italien zu stützen“. Eine Hebelung sei daher notwendig. „Das hat die Bundesregierung bisher zurückgewiesen“, erinnert die Fraktion. Dabei sei die Hebelung seit langem geplant.

Nach Angaben der Fraktion bedeuten alle Möglichkeiten der Hebelung „ein höheres Risiko für die Steuerzahler im Vergleich zur einfachen Kreditvergabe“. Als Beispiel werden Kredite von 440 Milliarden Euro angeführt. Ein 20-prozentiger „Haircut“ für ein Land würde zu Verlusten der EFSF in Höhe von 88 Milliarden Euro führen. Weiter heißt es: „Bei einer Versicherungslösung, bei welcher man Garantien für die ersten 20 Prozent der Verluste gibt, führt ein 20-prozentiger Haircut des Landes aber zu einem vollen Ausfall der 440 Milliarden Euro Auf den deutschen Anteil bezogen würde ein 20 prozentiger Ausfall bei Krediten zu einem Verlust von ca. 24 Milliarden führen, bei der Versicherungslösung aber zu einem Ausfall von mindestens 119 Milliarden.“ Es sei klar, das über Bestimmungen mit einer solchen Tragweite der Bundestag entscheiden müsse.

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