Grüne für klare Abgrenzung von Leiharbeit und Werkverträgen

Arbeit und Soziales/Antrag - 03.11.2011

Berlin: (hib/CHE) Leiharbeit und Werkverträge müssen klar voneinander abgegrenzt und die Kriterien dafür im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgelegt werden. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/7482). Sie begründet den Vorstoß damit, dass viele Firmen zunehmend Aufgaben in Werkvertragsunternehmen auslagern, um Löhne und Sozialkosten noch unter das Niveau bei Leiharbeitsfirmen zu drücken. Denn während sie bei Leiharbeitern an höhere tarifliche Standards gebunden seien, lägen diese in Werkvertragsunternehmen deutlich darunter. In Wirklichkeit handele es sich aber bei vielen vermeintlichen Werkverträgen um verdeckte Leiharbeit, schreiben die Grünen.

Wenn kein konkret bestimmtes Ergebnis mit dem Werkvertragsunternehmen vereinbart wurde, wenn die Abrechnung nach Zeiteinheiten und nicht ergebnisbezogen erfolgt, wenn keine eigenverantwortliche Organisation des Werkvertragsunternehmens besteht und es ein Weisungsrecht des Bestellers gegenüber den Beschäftigten eines solchen Unternehmens gibt, dann handele es sich um Leiharbeit, heißt es in dem Antrag. Diese und noch weitere Kriterien müssten deshalb im AÜG festgeschrieben werden, um beide Branchen voneinander abzugrenzen.

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