Zustimmung zum Menschenrechtsbericht der Bundesregierung

Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe - 19.10.2011

Berlin: (hib/KRU) Die Fraktionen des Bundestags haben den Neunten Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen (17/2840) weitgehend zustimmend zur Kenntnis genommen. Besonders gewürdigt wurde die übersichtliche Darstellung sowie die Straffung des Papiers im Vergleich zum Achten Bericht. Im Neunten Bericht zum Zeitraum 1. März 2008 bis 28. Februar 2010 setzt sich die Regierung weltweit für wichtige Punkte in der internationalen Menschenrechtspolitik ein, so für bürgerliche und politische Rechte, Rechte von Kindern, Frauen und Minderheiten sowie wirtschaftliche und soziale Rechte. Der Bericht informiert über alle Aktivitäten der Bunderegierung in der Menschenrechtspolitik im In- wie im Ausland sowie generell über die Entwicklung in dieser Frage weltweit. Der Bericht ist erstmals in einen innen- und einen außenpolitischen Teil aufgeteilt.

Eine Entschließung der Fraktionen von CDU/CSU und FDP wurde gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, sich im Zehnten Menschenrechtsbericht mehr der Lage der christlichen Minderheiten zu widmen. Mit der Stimmen der Koalitionsmehrheit im Ausschuss wurden die drei Entschließungen bzw. Beschlussempfehlungen der Oppositionsfraktionen abgelehnt. Die SPD-Fraktion mahnte die Regierung, künftig die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte gleichrangig im In- wie Ausland darzustellen. Die Grünen forderten, die Ziele in der Menschenrechtspolitik überprüfbar zu machen und verlangten, auch über die Gesundheitsversorgung von Menschen ohne Krankenversicherung in Deutschland zu berichten. Es müsse auch über die Kinder- und Altersarmut sowie über Probleme von Hartz-IV-Beziehern im Inland unterrichtet werden, mahnte die Fraktion „Die Linke“ in ihrem Antrag.

Der Ausschuss protestierte in einer gemeinsamen Erklärung aller fünf Fraktionen auch gegen die „sich weiterhin verschlechternde Lage der Menschenrechte im Iran“. So forderte das Gremium Teheran auf, sich für die „sofortigen Freilassungen des Pastors Youcef Nadarkhani und des Menschenrechtsverteidigers Abdolfattah Soltani“ einzusetzen. Nadarkhani wurde wegen Glaubensabfalls zum Tode verurteilt. Soltani sitzt wegen seines Engagements für politische Gefangene in Haft.

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