Linksfraktion will Funkzellenabfrage abschaffen

Recht/Gesetzentwurf - 19.10.2011

Berlin: (hib/BOB) Die Fraktion Die Linke möchte die Möglichkeit der Funkzellenabfrage durch Ermittlungsbehörden abschaffen. Eine entsprechende Vorschrift aus der Strafprozessordnung sei zu streichen, nach der im Falle einer Straftat von „erheblicher Bedeutung“ eine solche Maßnahme zum Einsatz kommen kann. Voraussetzung ist, dass die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Die Fraktion hat zu diesem Thema einen Gesetzentwurf (17/7335) vorgelegt.

Wie die Abgeordneten weiter ausführen, hatte die Dresdener Polizei eine seinerzeitige Funkzellenabfrage damit begründet, es sei nicht auszuschließen, dass mehrere Demonstranten schweren Landfriedensbruch begehen würden. Die fast 139.000 Verkehrsdatensätze enthielten schließlich mehr als 66.000 verschiedene Anschlussnummern, insbesondere von friedlichen Demonstrationsteilnehmern sowie von Anwohnern. Die Linke schlussfolgert: „Dieser massive Eingriff ist in Bezug auf die unberechenbar hohe Vielzahl an von der FZA betroffenen Unbeteiligten nicht verhältnismäßig.“ Der „Dresdner Datenskandal“, so die Fraktion weiter, verdeutlichte, dass es im Hinblick auf die Streubreite und die damit verbundenen schweren Eingriffe in die Grundrechte Unbeteiligter nicht ausreiche, „legislativ Sicherungen“ einzubauen, die ihre Benutzung erträglich machen. Erforderlich sei vielmehr die ersatzlose Streichung dieser Maßnahme aus dem Katalog möglicher Verfolgungsinstrumente.

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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

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