Anhörung zum Versorgungsstrukturgesetz auch zu Änderungsanträgen der Koalition – Neuerungen unter anderem bei elektronischer Gesundheitskarte und Haushaltshilfen

Ausschuss für Gesundheit - 19.10.2011

Berlin: (hib/MPI) Der Gesundheitsausschuss wird sich in seiner öffentlichen Anhörung zu den Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am Mittwochnachmittag auch mit 85 Änderungsanträgen der Fraktionen von CDU/CSU und FDP zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/6906) befassen. Die Koalition führte in der Ausschusssitzung am Mittwochvormittag in die Anträge ein. Dazu zählt eine Regelung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Die Koalition schlägt vor, dass sich bei Krankenkassen, die die elektronische Gesundheitskarte bis Ende des Jahres 2012 nicht an mindestens 70 Prozent ihrer Versicherten ausgegeben haben, die Verwaltungskosten im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr nicht erhöhen dürfen. Bislang gilt eine Regelung, wonach Kassen eine Kürzung ihrer Verwaltungsausgaben hinnehmen müssen, wenn sie im Jahr 2011 nicht an mindestens zehn Prozent ihrer Versicherten die elektronische Gesundheitskarte ausgegeben haben.

Die elektronische Gesundheitskarte soll die bisherige Krankenversicherungskarte ersetzen. Das Projekt ist aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken umstritten. Die Kassen haben inzwischen mit der Ausgabe der neuen Karten begonnen. Auf ihnen sind zunächst nur die Stammdaten der Versicherten festgehalten, also etwa Anschrift, Alter und Geschlecht. Später sollen, das Einverständnis des Versicherten vorausgesetzt, die Karten auch als elektronische Patientenakte fungieren, die von jedem behandelnden Arzt eingesehen werden kann.

Ein weiterer Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sieht eine Verlängerung der Familienversicherung eines Kindes in der GKV über das 25. Lebensjahr hinaus vor, wenn dieses einen freiwilligen Wehrdienst oder einen Bundesfreiwilligendienst geleistet hat. Der Verlängerungszeitraum ist auf zwölf Monate begrenzt. Die Neuregelung stelle die Gleichbehandlung aller gesetzlich geregelten Freiwilligendienste sicher, heißt es zur Begründung. Die Regelung solle auch dazu beitragen, das ehrenamtliche Engagement zu stärken und die Freiwilligendienste zu fördern.

Auch bei der Gewährung von Haushaltshilfen im Krankheitsfall strebt die Koalition eine Änderung an. Die bestehende Kann- wird nach Vorstellung der Union und der FDP in eine Soll-Regelung überführt. Damit könne insbesondere von der Voraussetzung abgewichen werden, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, schreiben die Fraktionen.

Ferner will die Koalition nach eigener Aussage die Verpflichtung der kassenärztlichen Vereinigungen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung konkretisieren. Es wird vorgesehen, dass der Sicherstellungsauftrag „auch eine angemessene und zeitnahe Zurverfügungstellung einer fachärztlichen Versorgung umfasst“, heißt es. Weiter schreiben die Koalitionsfraktionen: „Vermeidbare Wartezeiten in der fachärztlichen Versorgung sollen dadurch vermindert und die erlebte Versorgungsrealität der Patienten verbessert werden.“

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