Öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses

Petitionsausschuss - 03.11.2011

Berlin: (hib/TYH) Deutsch ins Grundgesetz – ja oder nein? Das ist eines der Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss am Montag, 7. November 2011, in einer öffentlichen Sitzung beschäftigt. Dabei werden zwei Petitionen behandelt, die das Für und Wider einer Aufnahme der deutschen Sprache in das Grundgesetz beinhalten. Außerdem steht eine Petition auf dem Programm, bei der es um die Entrichtung von Urheberrechtsgebühren für die Kabelweitersendung durch Gemeinschaftsantennenanlagen auf dem Gebiet der früheren DDR geht.

Anschließend stellt das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Bundestag seinen Bericht mit dem Titel „Elektronische Petitionen und Modernisierung des Petitionswesens in Europa“ vor.

Die Sitzung beginnt um 12 Uhr im Europasaal 4.900 (Paul-Löbe-Haus) und soll vier Stunden dauern. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Sekretariat des Petitionsausschusses (030/227-37101 oder vorzimmer.peta@bundestag.de) anzumelden. Zum Einlass wird ein gültiger Personalausweis benötigt.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein