Regierung: Eigenständiges Rückkehrrecht für Opfer von Zwangsheirat ist Fortschritt

Inneres/Antwort - 03.11.2011

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung sieht im beschlossenen eigenständigen Rückkehrrecht für Opfer von Heiratsverschleppungen eine erhebliche Verbesserung von deren Situation. Dieses Rückkehrrecht sei „integrations-, aber auch frauenpolitisch ein bedeutender Fortschritt“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/7382) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7266). Im Vergleich zur alten Rechtslage bestehe nunmehr die Möglichkeit eines Wiederkehrrechts unabhängig davon, ob der Lebensunterhalt gesichert ist. Auf eine „positive Integrationsprognose“ komme es etwa bei Opfern von Zwangsverheiratungen nicht an, die sich mindestens acht Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhielten und sechs Jahre die Schule besuchten.

Nur in den Fällen, die die genannten gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, komme es auf die „positive Integrationsprognose“ an, erläutert die Regierung und fügt hinzu: „Die Integrationsbeauftragte wird die Praxis insoweit aufmerksam beobachten.“

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