Regierung: Keine verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse über Gülen-Bewegung

Inneres/Antwort - 03.11.2011

Berlin: (hib/STO) Der Bundesregierung liegen zur sogenannten Fethullah-Gülen-Bewegung keine verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse vor. Die Bewegung sei kein Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/7319) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/7241).

Nach Angaben der Fraktion gilt der im US-amerikanischen Pennsylvania im Exil lebende türkische Imam Fethullah Gülen als Vertreter eines ultrakonservativen Islam und eines großtürkischen Nationalismus. Seine Anhängerschaft umfasse mehrere Millionen Menschen weltweit und in der Türkei zehn bis 15 Prozent der Bevölkerung. Zur Gülen-Bewegung gehöre ein „milliardenschweres und weltweit agierendes Netzwerk“ aus Wirtschaftsunternehmen, Medien und insbesondere Bildungseinrichtungen. Auch in Deutschland verfüge die Gülen-Bewegung „in nahezu jeder größeren Stadt über Privatschulen oder Nachhilfeinstitute“. Hinzu kämen Lobbyvereinigungen wie das Berliner „Forum für Interkulturellen Dialog“ sowie der Informationsdienst „Deutsch-türkische Nachrichten“.

Zur Frage nach Kontakten zwischen deutschen staatlichen Stellen und der Bewegung beziehungsweise ihr nahestehenden Vereinigungen schreibt die Bundesregierung, die deutsche Botschaft in Ankara stehe „im Rahmen ihrer Beziehungen zur türkischen Zivilgesellschaft auch in Kontakt mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, die der Fethullah-Gülen-Bewegung nahe stehen“ wie beispielsweise der „Journalists and Writers Foundation“, deren Ehrenvorsitzender Fethullah Gülen sei. Auch sei das Auswärtige Amt „im Bereich des Dialogs zwischen den Kulturen“ in gelegentlichem Kontakt mit dem der Gülen-Bewegung nahe stehenden, in Berlin beheimateten „Forum für interkulturellen Dialog e. V.“. Eine direkte Kooperation oder Projektförderung habe es bislang nicht gegeben.

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