Anhörung zu Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten

Innenausschuss - 03.11.2011

Berlin: (hib/STO) Zwei Anträge der Fraktion Die Linke zur „Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Angehörige der Bundespolizei“ und zur Beschränkung des Einsatzes von Pfefferspray durch die Polizei sind am Montag, dem 7. November, Thema einer öffentlichen Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses. Zu der auf zwei Stunden veranschlagten Veranstaltung, die um 14.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 300) beginnt, werden sieben Experten erwartet, darunter der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut, und der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder, Jürgen Schubert. Interessierte Zuhörer sind gebeten, sich unter Nennung des Namens und Geburtsdatums beim Innenausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.

Zur Begründung ihrer Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten schreibt die Linksfraktion in dem ersten Antrag (17/4682), während sich die meisten Polizisten gesetzeskonform verhielten, gebe es „auch Polizisten, die in rechtsmissbräuchlicher und strafbarer Weise Gewalt anwenden“. Eine effektive strafrechtliche Verfolgung dieser Polizisten setze voraus, dass sie einwandfrei identifizierbar sind. Dies sei jedoch kaum möglich, wenn sie „in voller Einsatzmontur und behelmt im Rahmen geschlossener Einheiten agieren“. Die Bundesregierung soll daher nach dem Willen der Abgeordneten die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass alle Bundespolizisten „während ihrer dienstlichen Tätigkeit durch das Tragen von Namensschildern oder einer einprägsamen Nummernkombination auf Uniformen und Helmen gekennzeichnet werden“. Die Kennzeichnung müsse für Bürger beziehungsweise Dienststellen eine persönliche Identifizierung zulassen, heißt es in der Vorlage weiter.

Den Einsatz von Pfefferspray durch die Polizei will Die Linke „massiv“ beschränken. Die Anwendung von Pfefferspray durch Polizeibeamte sei mit „gravierenden und zugleich schwer abschätzbaren gesundheitlichen Risiken für die betroffenen Personen verbunden“, schreibt die Fraktion in dem zweiten Antrag (17/5055). Empirische Studien wie auch die Fachliteratur wiesen „zunehmend darauf hin, dass die Anwendung von Pfefferspray beziehungsweise chemischen Substituten in einer Reihe von Fällen mitursächlich für den Tod von Menschen war“. Auch in Deutschland seien bereits mehrere Todesfälle nach Pfefferspray-Einwirkung dokumentiert.

Laut Vorlage soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der den Einsatz von Pfefferspray beziehungsweise Reizmitteln mit den Wirkstoffen Capsaicin sowie Pelargonsäure-Vanillylamid (PAVA) gegen Menschen durch Vollzugsbeamte des Bundes ausschließt, wenn unbeteiligte Dritte gefährdet werden könnten. Ebenfalls ausgeschlossen werden soll der Einsatz von Pfefferspray durch Vollzugsbeamte des Bundes, sofern er nicht der Abwendung einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr für Leib und Leben der Beamten oder Dritter dient. Auch will die Fraktion einen solchen Einsatz gegen Menschen in Ansammlungen wie etwa Gruppen von Fußballfans oder bei Demonstrationen ausgeschlossen sehen.

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