Zahl der Sicherheitsanfragen von Ausländerbehörden an Zollkriminalamt gestiegen

Inneres/Antwort - 02.11.2011

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Sicherheitsanfragen von Ausländerbehörden beim Zollkriminalamt (ZKA) ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/7321) auf eine Kleine Antwort der Fraktion Die Linke (17/7228) hervor. Danach können Ausländerbehörden nach Paragraf 73 Absatz 2 vor Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels, einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung die Daten Betroffener zur Prüfung an Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste übermitteln. Diese geben „bei Vorliegen von Sicherheitsbedenken“ eine entsprechende Rückmeldung, wie die Fragesteller erläutern.

Der Antwort zufolge stieg die Zahl solcher Anfragen beim ZKA von knapp 7.700 im Jahr 2006 auf bislang mehr als 122.000 in diesem Jahr. Beim Militärischen Abschirmdienst (MAD) gingen laut Vorlage im Zeitraum von 2006 bis 2010 jährlich zwischen mehr als 13.000 und gut 54.000 entsprechende Anfragen ein. Im Zeitraum von Januar bis September dieses Jahres waren es der Regierung zufolge knapp 80.000.

Beim Bundesnachrichtendienst (BND) seien in diesem Jahr bislang circa 70.000 Sicherheitsanfragen eingegangen, heißt es in der Antwort weiter. Im Zeitraum von 2005 bis 2010 habe die Zahl der an den BND gestellten Anfragen jährlich zwischen circa 30.000 und etwa 72.000 gelegen. Die Zahl der an die Bundespolizei gerichteten Anfragen wird für die Jahre 2009 und 2010 mit jeweils rund 1.300 angegeben und für den Zeitraum von Januar bis September dieses Jahres mit knapp 1.000.

Wie die Regierung weiter schreibt, hat der MAD bisher zu keiner der angefragten Personen „Versagungsgründe oder Sicherheitsbedenken geltend gemacht“. Vom BND seien in jedem Jahr jeweils in weniger als zehn Fällen Versagungsgründe „bezogen auf die Sicherheitsanfragen“ übermittelt worden. Das ZKA führt den Angaben zufolge keine Liste, in welchen Fällen Erkenntnisse an die Ausländerbehörden mitgeteilt wurden. Auch für den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei liegen laut Vorlage keine entsprechenden Statistiken vor.

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