Bundesregierung: Menschenrechtsklausel unverzichtbar

Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Antwort - 01.11.2011

Berlin: (hib/TYH) Die Bundesregierung wertet die Menschenrechtsklausel in Verträgen der EU und Deutschlands als wesentliches Instrument, um die Achtung der Menschenrechte bei den Vertragspartnern zu thematisieren. Insoweit sei und bleibe die Klausel unverzichtbar, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/7301) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7093).

Die Regierung weist darauf hin, dass die Menschenrechtsklausel in nahezu jedem Fall zu den schwierigsten Klauseln in Verhandlungen gehöre, da meist die EU an einer solchen Klausel interessierte Seite sei. „Im Regelfall ist daher eine Menschenrechtsklausel nur durch Konzessionen in anderen Bereichen des Vertrages durchsetzbar“, schreibt die Regierung. Aus diesem Grund sei ein „weiterer Ausbau dieser Klausel in Form eines Beschwerdemechanismus“ für nichtstaatliche Akteure nicht zu erreichen.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein