Keine Nachteile für virtuelle Kraftwerke

Finanzen/Antwort - 31.10.2011

Berlin: (hib/HLE) Räumlich verbundene Stromerzeugungseinheiten mit einer elektrischen Nennleistung bis zu zwei Megawatt können nicht zu Steuerbegünstigungszwecken getrennt behandelt werden. Auch wenn diese Anlagen zwar räumlich getrennt sind, aber zentral gesteuert werden, um im Ergebnis die Wirkung eines größeren Kraftwerks zu erzielen, sei keine Steuerbefreiung wie für Einzelanlagen möglich, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (17/7324) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7100). Dazu gebe es aber die weitere Voraussetzung, dass der Betreiber der Anlage Eigentümer aller im Verbund betriebenen Stromerzeugungseinheiten sei und über die Anlagen verfügen könne. Damit werde sichergestellt, dass Zusammenschaltungen von Kraftwerken verschiedener Eigentümer nicht als eine Stromerzeugungseinheit betrachtet würden. Von steuerlichen Nachteilen für Betreiber von virtuellen Kraftwerken könne keine Rede sein, schreibt die Bundesregierung.

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