Exporte und Überlassungen von Kriegswaffen

Wirtschaft und Technologie/Antwort - 28.10.2011

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Bundesnachrichtendienst keine Kriegswaffen herstellt. Die Bestimmung in Paragraf 4 des Kriegswaffenkontrollgesetzes (Verbot der Beförderung von Kriegswaffen außerhalb des Bundesgebiets) gelte nicht für Behörden im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/7327) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/7078) zum Thema Exporte und Überlassungen von Kriegswaffen. Außerdem teilt die Regierung mit, dass die Bundeswehr grundsätzlich weder staatlichen noch nichtstaatlichen Institutionen noch Personen Kriegswaffen zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken überlässt.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Alexander Heinrich, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein