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Gesundheit/Kleine Anfrage - 03.11.2011
Berlin: (hib/MPI) Die Stellung ausgegründeter Privatkliniken aus bestehenden Plankrankenhäusern beschäftigt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (17/7540) wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, wie die Bundesregierung sicherstellen will, dass Plankrankenhäuser, die eine Privatklinik ausgründen, nicht ihre öffentlichen Mittel zur rein privatwirtschaftlichen Gewinnerzielung einsetzen. Nach dem Fünften Sozialgesetzbuch sind die Krankenkassen zur Erstattung der Behandlungskosten in den Krankenhäusern verpflichtet, die in den Landeskrankenhausplänen verzeichnet sind. Die Grünen verweisen darauf, dass die ausgegründeten Privatkliniken nicht den Bestimmungen des Krankenhausrechts insbesondere in Bezug auf die Entgeltberechnung unterliegen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
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