Menschenrechtliche Lage in Äthiopien im Fokus

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe - 27.10.2011

Berlin: (hib/TYH) Die menschenrechtliche Lage in Äthiopien stellt sich schwierig dar. Das ging aus einer Unterrichtung der Bundesregierung im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am Mittwochnachmittag hervor. Einerseits habe die äthiopische Regierung gute Ergebnisse hinsichtlich der Millenniums-Entwicklungsziele erzielt, andererseits gehe sie mit großer Härte gegen die Opposition vor, sagte ein Regierungsvertreter vor dem Ausschuss.

Als besonders kritisch bewertete er unter anderem das Anti-Terror-Gesetz. Dieses sei so offen gehalten sei, dass es quasi immer als Vorwand dienen kann, missliebige Personen festzunehmen. Zwar sei das Vorgehen gegen Terrorismus „vom Anliegen her berechtigt“, jedoch werde die Gesetzgebung missbraucht. Deutschland sehe Äthiopien als „seriösen politischen Partner“, hieß es weiter. Beide Länder hätten ein Interesse daran, Somalia zu stabilisieren und die Piraterie am Horn von Afrika einzudämmen. Zudem spiele Äthiopien eine wichtige Rolle in der Afrikanischen Union (AU). Gerade deswegen sei es wichtig, zwar die Fortschritte des Landes – auch hinsichtlich der Menschenrechte – anzuerkennen, andererseits aber auch „unmissverständlich weitere Menschenrechtsstandards einzufordern“.

Es stelle sich die Frage, ob am Beispiel Äthiopien nicht eine Grundsatzdiskussion geführt werden müsse, gab die SPD-Fraktion zu bedenken. So sei zu überlegen, ob man bei der Zusammenarbeit mit Äthiopien nicht zu sehr auf Stabilität setze. „Das ist uns auch in Nordafrika passiert.“ Gleichwohl sei es richtig, dass die Region sehr fragil sei. Zudem wollte die Fraktion wissen, wie die äthiopische Seite mit nicht-konditionierten Entwicklungsgeldern umgehe. Die Fraktion wies auf Berichte hin, nach denen etwa Oppositionsgruppen keinen Zugang zu den Geldern hätten.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regte bei der Bundesregierung an, den „Bericht zur asyl- und abschieberelevanten Lage“ zu aktualisieren. So sei der Hinweis wichtig, dass eine Abschiebung eine „Einladung für die äthiopischen Behörden zu Repressionen“ darstellen könnte.

„Die Meinungs- und Pressefreiheit hat sich in Äthiopien nach hinten entwickelt“, betonte die FDP-Fraktion. So habe die Opposition Schwierigkeiten, von ihren „parlamentarischen Rechten Gebrauch zu machen“. Sie habe kein Fragerecht, keinen Zugang zu Ressourcen und sei Repressionen ausgesetzt. Zudem sprach die FDP-Fraktion das Thema Genitalverstümmlung bei Frauen an. Das Problem sei nach wie vor groß; einigen Statistiken zufolge seien mehr als 90 Prozent der Frauen betroffen. Gleichwohl sei es noch immer ein Tabuthema in Äthiopien.

Die Wassersituation stelle sich „sehr schwierig“ dar, hieß es aus der CDU/CSU-Fraktion. Jedoch sei gerade der Zugang zu sauberem Wasser ein wichtiges Ziel deutscher Entwicklungspolitik. Zudem erkundigte sich die Fraktion, inwieweit Homosexuelle in Äthiopien stigmatisiert und marginalisiert werden.

Die Fraktion Die Linke wies vor allem auf das Problem des sogenannte „land grabbing“ hin. Es gebe Hinweise, dass bereits eine Fläche „von der Größe Belgiens“ verpachtet worden sei – die äthiopische Regierung streite das ab. Bauernvertreter beklagten jedoch Vertreibung. Auch Kinderarbeit sei in diesem Zusammenhang ein Problem.

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