Lauschangriff
Im Jahr 2003 sind nach einem Bericht der Bundesregierung insgesamt 52 Wohnungen in neun Bundesländern akustisch überwacht worden. Die längsten Überwachungszeiten hat es mit 325 Tagen in Bayern (Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz), mit 84 Tagen in Niedersachsen (schwerer Menschenhandel), mit 72 Tagen in Hessen (Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz) und mit weiteren 63 Tagen in Bayern (schwere Erpressung) gegeben. Die Wohnraumüberwachungen kosteten rund 200.000 Euro. Insgesamt wurden 141 Personen überwacht, hinzu kommen 49 nicht beschuldigte Personen. In 15 Fällen gab es keine Benachrichtigung der Betroffenen, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.
Gesetzentwurf: Drucksache 15/3699
Nationaler Radverkehrsplan
Die Voraussetzungen für neue Wege in der Fahrradpolitik sind mit dem im April 2002 beschlossenen Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) geschaffen worden. Allerdings ist eine Umsetzung nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion nicht erfolgt. In ihrem Antrag mahnt die Fraktion die Umsetzung an und erklärt, dass die Bundesregierung sich der Kontrolle bei der Verkehrspolitik entziehe, indem sie den Fortschrittsbericht zum NRVP aufschiebe und den Zweiten Bericht über die Situation des Fahrradverkehrs in Deutschland für das Frühjahr 2006 angesetzt habe. Die CDU/CSU-Fraktion fordert unter anderem, die Höhe der bereit gestellten Mittel auch künftig für den Radwegebau an Bundes- und Wasserstraßen zu gewährleisten. Gefordert wird auch, das Konzept für eine fahrradtouristische Koordinierungsstelle umzusetzen sowie die Voraussetzungen für die Ausschreibung einer Grundlagenuntersuchung „Fahrradtourismus“ zu schaffen.
Gesetzentwurf: Drucksache 15/3708
Lkw-Maut
Der Ausschuss für Verkehr und Bauwesen hat in einem gemeinsamen Änderungsantrag aller Fraktionen beschlossen, den 1. Januar 2005 als Starttermin in den Gesetzentwurf zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge aufzunehmen. Gleichzeitig entfällt der ursprüngliche Termin vom 23. August 2003, den das Betreiberkonsortium Toll Collect wegen technischer Probleme nicht einhalten konnte. Außerdem beschloss der Ausschuss, bestimmte Fahrzeuge von der Regelung auszunehmen, darunter Fahrzeuge, die für humanitäre Zwecke eingesetzt würden, sowie Fahrzeuge der Bundeswehr, der Polizei, des Zivil- und Katastrophenschutzes und andere nicht gewerblich genutzte Fahrzeuge.
Gesetzentwurf: Drucksache 15/3678
Erschienen am 18. Oktober 2004