Nachtragshaushalt 2004
Der Bundestag hat in erster Lesung über das von der Regierung eingebrachte Nachtragshaushaltsgesetz 2004 beraten. Aufgrund fehlender Steuereinnahmen ist geplant, die Nettokreditaufnahme des Bundes in diesem Jahr von 29,3 auf rund 43,7 Milliarden Euro anzuheben. Die veranschlagte Neuverschuldung in Höhe von 43,7 Milliarden Euro überschreitet die Summe der im Haushaltsplan vorgesehenen Investitionen (24,6 Milliarden Euro) um 19,1 Milliarden Euro. Nach Artikel 115 des Grundgesetzes darf die Neuverschuldung die Summe der Investitionen nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts überschreiten. Die Bundesregierung erklärt, dass diese Ausnahmesituation 2004 gegeben sei. Der Gesetzentwurf ist an den Haushaltsausschuss überwiesen worden.
Drucksache 15/4020
Leistungen an die Fraktionen sollen erhöht werden
Die Geldleistungen an die Bundestagsfraktionen sollen nach einem Vorschlag des Bundestagspräsidenten und des Ältestenrates ab dem Haushaltsjahr 2005 um 1,51 Prozent erhöht werden. Die Anpassung berücksichtige die steigenden Lebenshaltungskosten in Deutschland und den im Zuge der europäischen Integration anfallenden Mehraufwand der Fraktionen. Daraus ergibt sich ein monatlicher Grundbetrag für jede Fraktion in Höhe von 293.270 Euro und ein monatlicher Betrag für jedes Mitglied in Höhe von 6.123 Euro. Die Oppositionszuschläge sollen unverändert bleiben. Der Vorschlag erfolgte nach Maßgabe des Abgeordnetengesetzes in Form einer Unterrichtung.
Drucksache 15/3894
EU-Stabilitätspakt
Der Bundestag hat sich erneut mit dem europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt beschäftigt. Dazu gab es Anträge der CDU/CSU und der FDP. Beide Oppositionsfraktionen setzten sich dafür ein, an den Stabilitätskriterien festzuhalten. Die Liberalen verlangten sogar, die Defizit- und Schuldenbegrenzung in das Grundgesetz aufzunehmen. Auch die Koalitionsfraktionen stellten in ihrem Antrag fest, dass die Währungsunion ein funktionsfähiges und glaubwürdiges Instrument der finanzpolitischen Koordinierung braucht. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt sei daher ein unverzichtbarer Bestandteil zur Wahrung der wirtschaftlichen Stabilität in Europa. Die Vorlagen wurden zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen.
Drucksachen 15/3957, 15/3719 und 15/3721
Drucksachen
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Erschienen am 08. November 2004