Karl-Josef Laumann, CDU/CSU
Entscheidende Voraussetzung für den Erfolg aller Reformen der Sozialsysteme sind familienfreundliche Bedingungen. Wer Kinder erzieht, erbringt eine wertvolle Leistung für die Zukunft unserer Gesellschaft und für den Erhalt der sozialen Sicherungssysteme. Deshalb brauchen wir eine echte Beitragsentlastung von Familien. Wir wollen Versicherte, die Kinder unter 18 Jahren erziehen, durch einen Beitragsbonus von fünf Euro pro Kind und Monat in der Pflegeversicherung entlasten. Dafür wird für alle Mitglieder der Beitragssatz um 0,1 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze ohne Beteiligung des Arbeitgebers angehoben.
Im Vordergrund unserer Politik steht eine bessere Anerkennung der Erziehungsleistung der Eltern, da diese neben dem finanziellen Beitrag in den Sozialversicherungen auch für den Fortbestand der Gesellschaft Sorge tragen. Diesen Weg hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil im Jahr 2001 vorgegeben. Der „Erziehungsbeitrag“ der Eltern soll demnach „innerhalb des Systems“ ausgeglichen werden.
Neben Familienkomponenten in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung gehört auch die Schaffung bedarfsgerechter Kinderbetreuungsangebote für alle Altersstufen, eine angemessene finanzielle Förderung von Familien in der aktiven Familienphase sowie die Stärkung der Elternkompetenz zu einer familienfreundlichen Politik. Die Unterstützung von Eltern beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit ist ebenso notwendig wie flexible Arbeitszeiten im Betrieb. Dies sind wesentliche Voraussetzungen für das Wohl des Kindes und die Wahlfreiheit der Eltern, die im Mittelpunkt unserer Offensive für Familien in Deutschland stehen.
Die Sozialpartnerschaft in unserer Arbeitswelt findet ihren Ausdruck in der betrieblichen und Unternehmensmitbestimmung. Sie ist eine ureigene Idee der christlich sozialen Bewegung, die sich bewährt hat. Arbeitnehmer, die sich mit „ihren“ Unternehmen identifizieren, müssen auch in Fragen beteiligt werden, die sie angehen.
Funktionierende betriebliche Partnerschaften gefährden nicht den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes. Im Gegenteil – sie sind ein Standortvorteil. Ich befürworte mehr betriebliche Flexibilität und keine allzu starren Regeln. Wer will, dass auch von Tarifregelungen abgewichen werden kann, um auf eine betriebliche Situation, bezogen auf Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsaussichten, reagieren zu können, braucht Verantwortung der Arbeitnehmer im Betrieb.
Damit dieses möglich wird, muss der Betriebsrat natürlich auch alle notwendigen Informationen erhalten. Eine Schwächung der Rechte des Betriebsrates lehne ich daher ausdrücklich ab. Vor allem, um Kosten und Bürokratie für die Unternehmen zu senken, sollte die Aufblähung der Gremien durch Rot-Grün bei der Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahre 2001 rückgängig gemacht werden.
Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 15. Dezember 2004
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