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Gültig ab: 10.12.2004 00:00
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Nutzen zweifelhaft

Bild: Rainer Brüderle
Rainer Brüderle, FDP.

Debatte: Mitbestimmung

Rainer Brüderle, FDP

Wir Liberale wollen Familien verstärkt fördern, ohne Kinderlose zu bestrafen. Förderung von Familie und Kindern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und soll deshalb steuerfinanziert werden. So soll die Erziehungsleistung der Eltern beispielsweise bei der Pflegeversicherung insofern berücksichtigt werden, dass kindesbezogen in den ersten drei Lebensjahren ein Betrag von jeweils 150 Euro für jedes gesetzlich pflegeversicherte Kind gezahlt wird.

Auch in der Gesundheitspolitik bekennt sich die FDP zur Förderung und Entlastung von Familien. Kosten, die mit Schwangerschaft und Mutterschaft verbunden sind, sowie die Versicherungsregelleistungsprämien für Kinder sollen gesamtgesellschaftlich über Steuern finanziert werden. Bislang werden die Kosten für Kinder unter den gesetzlich Versicherten solidarisch ausgeglichen und privat versicherte Frauen zahlen höhere Prämien für ihre potenzielle Mutterschaft.

Ein wichtiger Aspekt liberaler Familienförderung ist eine spürbare Steuerentlastung. Der neue liberale Steuergesetzentwurf sieht für jeden Erwachsenen und jetzt auch für jedes Kind einen einheitlichen steuerlichen Grundfreibetrag von 7.700 Euro vor. Bei der Berechnung der Einkommensteuer soll neben dem Existenzminimum der Eltern auch das der Kinder steuerfrei bleiben, einschließlich des zu leistenden Erziehungs- und Betreuungsaufwandes. Die ungleiche Förderung von Familien mit höherem und mit niedrigerem Einkommen wird nach unserem Konzept abgebaut: Durch Anhebung des Kindergeldes auf 200 Euro pro Kind und Monat wird die bislang unterschiedliche Wirkung gegenüber der Inanspruchnahme von Freibeträgen weitgehend ausgeglichen. Das Haupt­augenmerk liberaler Familienpolitik liegt darauf, faire Chancen für jedes Kind zu schaffen sowie Frauen und Männer, die sich für Kinder entscheiden, zu fördern und ihnen mehr Gestaltungsmöglichkeiten durch verbesserte Rahmenbedingungen einzuräumen.

Nirgendwo sind die Mitbestimmungsrechte der Gewerkschaften in den Aufsichtsräten großer Firmen so weit reichend wie in Deutschland. Wenn aber Gewerkschaftsfunktionäre die wilden Streiks bei Opel in Bochum nicht unterbinden können, wenn ein IG-Metall-Chef als Aufsichtsrat über die Mannesmannabfindungen mit entscheidet, oder wenn ein Verdi-Chef als Aufsichtsrat der Lufthansa Flughäfen bestreiken lässt, so muss erneut der Nutzen unseres Mitbestimmungssystems angezweifelt werden.

Ausländischen Investoren war es schon immer schwer zu vermitteln, dass sie in deutschen Aufsichtsräten nur ein halbes Stimmrecht besitzen. Im schärfer werdenden Wettbewerb um internationales Kapital und um Konzernsitze manövriert sich Deutschland mit seiner paritätischen Konzernmitbestimmung jetzt immer weiter ins Abseits.

Aufsichtsräte sollen den Vorstand effizient kontrollieren und dazu offen diskutieren und zügig entscheiden können. Der faktische Konsenszwang in paritätisch besetzten Aufsichtsräten behindert dies jedoch. Wir sollten daher zur Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten großer Firmen zurückkehren. Österreich praktiziert solch ein Modell, ohne dass das als arbeitnehmerfeindlich gilt.

Nun haben kürzlich einige Vorstandschefs den deutschen Sonderweg öffentlich verteidigt. Dabei stände es ihnen auch nach einer Reform frei, die paritätische Mitbestimmung beizubehalten. Sie müssten dann lediglich ihre Kapitalgeber davon überzeugen, dass ihr Unternehmen stärker floriert, wenn sie einige Aufsichtsratssitze zusätzlich an Gewerkschaftsfunktionäre abtreten. Im Übrigen ist es höchst aufschlussreich, wenn Vorstandsvorsitzende, die durch den Aufsichtsrat kontrolliert werden sollen, keine Veränderungen wollen, sondern sich sehr zufrieden mit der jetzigen Kontrollstruktur zeigen.

Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 15. Dezember 2004


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