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Gültig ab: 15.04.2005 00:00
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Gemeinsam für neuen Schwung

Bild: Eine Hand greift nach Tasten mit der Beschriftung: JOB
Jobs - zum Greifen nah?

Bild: Eingang einer Arbeitsagentur mit großer Uhr darüber
Arbeitsamt.

Bild: Regale mit Hängeakten
Akten für die Fallmanager in der Arbeitsagentur.

Bild: Hand mit Stempel: Finanzamt
Finanzamt.

Debatte: Arbeitsmarkt

Die Zahl der registrierten Arbeitslosen in Deutschland hat alarmierende Ziffern erreicht. Im Januar kletterte sie erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik über die Fünf-Millionen-Grenze, im Februar wurden 5,2 Millionen Arbeitssuchende gezählt. Auch wenn ein Teil des Anstiegs rein statistisch begründet ist, macht diese Entwicklung der Regierung und der Opposition Sorgen.
Bei einem Treffen im Kanzleramt, dem so genannten Jobgipfel, einigten sich ihre führenden Politiker über zusätzliche Maßnahmen, die Wirtschaft und Arbeitsmarkt in Schwung bringen sollen. Zu ihren Rezepten hat Blickpunkt Bundestag auch die Bundestagsfraktionen befragt.

Der Anstieg der Arbeitslosenzahlen seit Jahresbeginn ist zum größten Teil eine Folge der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II, er ist also rein statistisch bedingt. Denn nach den zum 1. Januar in Kraft getretenen Arbeitsmarktgesetzen („Hartz IV“) werden bisherige Empfänger von Sozialhilfe, sofern sie arbeitsfähig sind, nun auch von der Arbeitslosenstatistik erfasst. Dies gilt entsprechend auch für erwerbsfähige Angehörige ehemaliger Sozial- und Arbeitslosenhilfeempfänger. Auch sie müssen sich jetzt als arbeitsuchend melden.

Alles in allem waren das in den Monaten Januar und Februar insgesamt rund 360.000 Personen. Das heißt: Ohne die Neuregelung durch Hartz IV wären im Februar statt 5,2 Millionen 4,85 Millionen Menschen als arbeitslos ausgewiesen worden. So viele waren es in etwa auch in den ersten beiden Monaten des Jahres 1998. Wenn damals schon Hartz IV gegolten hätte, wären bei einer vergleichbar hohen Zahl von erwerbsfähigen Sozialhilfeempfängern also bereits vor sieben Jahren über fünf Millionen Arbeitslose gezählt worden.

Für weitere 16.000 im Februar neu gemeldete Arbeitslose ist das Winterwetter verantwortlich. Manche Statistiken arbeiten mit dem Instrument der Saisonbereinigung, wobei rein jahreszeitlich bedingte Entwicklungen herausgerechnet werden. Dies ist bei der offiziellen Arbeitslosenstatistik aber nicht der Fall.

Das Bild des Arbeitsmarktes in diesem Winter ist also vielschichtiger als das Bild, das die absoluten Zahlen vermitteln. Einen Hinweis auf die tatsächliche Situation gibt auch die Zahl der Erwerbstätigen, die im Januar 2005 gegenüber dem Januar 2004 um 216.000 gestiegen ist.

Dies kann durchaus als ein Lichtblick gewertet werden. Dennoch waren Regierungsparteien und CDU/CSU der Auffassung, dass zusätzliche Anstrengungen zur Belebung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes notwendig sind, und vereinbarten ein Spitzentreffen im Kanzleramt. Zu den wichtigsten Ergebnissen gehören drei Steuersenkungen:

Durch eine Senkung der Unternehmenssteuern soll die Position deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb verbessert werden. Konkret: Der Körperschaftsteuersatz für einbehaltene – aber nicht für ausgeschüttete – Gewinne soll von bisher 25 auf 19 Prozent gesenkt werden.

Die Gewerbesteuer soll stärker auf die individuelle Einkommensteuer des Eigentümers angerechnet werden, was mittelständische Unternehmen um rund 500 Millionen Euro entlasten wird.

Auf eine Entlastung von Mittelständlern zielt auch eine Änderung der Erbschaftsteuer. Für jedes Jahr, die ein Betrieb von den Erben fortgeführt wird, soll die Erbschaftsteuer um zehn Prozent sinken. Wer also den ererbten Betrieb sofort verkauft, zahlt weiterhin die volle Steuer. Wenn er den Betrieb aber zehn Jahre fortführt, ist die Steuer komplett entfallen.

Allein die Senkung der Körperschaftsteuer wird Einnahmeausfälle von rund drei Milliarden Euro bringen. Die Bundesregierung will diese Ausfälle vor allem durch die Schließung von Steuerschlupflöchern ausgleichen. Über Einzelheiten wollen sich Bund und Länder noch verständigen.

Übereinstimmung wurde auch über eine Reihe weiterer Initiativen erzielt:

Langzeitarbeitslose sollen mehr zu ihrem Arbeitslosengeld hinzuverdienen können. Bisher gilt eine Stufenregelung: Bei einer Nebenbeschäftigung mit einem Bruttolohn bis zu 400 Euro monatlich werden 15 Prozent nicht angerechnet, von 401 bis 900 Euro 30 Prozent, von 901 bis 1.500 Euro wieder 15 Prozent. Das bedeutet, dass bei einem Minijob für 400 Euro für den Arbeitslosen ganze 60 Euro übrig bleiben, was für viele nicht attraktiv ist. Im Gespräch ist nun, dass die Arbeitslosen auf jeden Fall 100 Euro behalten können.

Personen, die in einem Unternehmen bereits zuvor – zum Beispiel als Werkstudent – beschäftigt waren, sollen künftig befristet eingestellt werden können. Das war wegen des Verbots der Vollbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber bisher nicht möglich. Eine Lockerung der Beschränkung von Kettenarbeitsverträgen ist nicht vorgesehen.

Zur Erleichterung von Existenzgründungen plant die Koalition, das für die Gründung einer GmbH erforderliche Mindestkapital von 25.000 Euro deutlich zu verringern. Außerdem soll ein elektronisches Handelsregister eingeführt werden, damit Neugründungen binnen Tagen realisiert werden können und sich nicht mehr monatelang hinziehen. Die Bundesregierung will ferner prüfen, ob Kleinbetriebe nicht von statistischen und anderen Meldepflichten befreit werden können.

Regierung und Opposition wollen einen neuen Anlauf bei der Föderalismusreform machen. Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über eine Reform der bundesstaatlichen Ordnung waren kurz vor Weihnachten gescheitert, weil sich Bund und Länder nicht über die Verteilung der Kompetenzen in der Bildungspolitik einigen konnten.

Zum Antidiskriminierungsgesetz erläuterte die Bundesregierung ihre bereits intern beschlossenen 40 Änderungen. So wurde zum Beispiel die Haftung des Arbeitgebers für Handlungen seiner Angestellten gestrichen. Die Änderungen laufen auf die Forderungen der Opposition hinaus.

Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte in seiner Regierungserklärung vor dem Bundestag noch weitere Maßnahmen angekündigt, bei denen mit Zustimmung der Opposition zu rechnen ist:

Mit jährlich zusätzlichen 500 Millionen Euro soll in diesem und den drei folgenden Jahren die Verkehrsinfrastruktur verbessert werden. Die Bundesregierung will für solche Projekte, zum Beispiel den Bau von Autobahnen, auch privates Kapital mobilisieren sowie die Planung von Infrastrukturvorhaben wie die Errichtung von neuen Stromnetzen vereinfachen.

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird bis 2007 verlängert. Das sind insgesamt 720 Millionen Euro, die nach bisherigen Erfahrungen Investitionen in Höhe von etwa fünf Milliarden Euro auslösen.

Die Mittelstandsbank des Bundes wird innovativen Mittelständlern Kredite um zwei Prozent unter dem Marktzins anbieten. Die Agentur für Arbeit soll ihre Vermittlungsbemühungen vor allem für die unter 25-jährigen und die älteren Arbeitslosen verstärken. Bis zu 250 Millionen Euro sollen für bis zu 50 regionale Beschäftigungspakte aufgewendet werden.

Trotz weiter bestehender Differenzen beispielsweise über die von der Regierung gewünschte Abschaffung der Eigenheimzulage betonten im Bundestag sowohl der Kanzler als auch Oppositionsführerin Angela Merkel ihren Willen zu gemeinsamen Anstrengungen. Auf den Vorschlag Merkels zur Bildung eines „Pakts für Deutschland“ antwortete Schröder, er sei zur Zusammenarbeit bereit.

Text: Klaus Lantermann
Fotos: Picture-Alliance
Erschienen am 18. April 2005

Stellungnahmen:

Weitere Informationen:

Erläuterungen:

  • Körperschaftsteuer: Diese Steuer ist die Einkommensteuer von juristischen Personen, vor allem von Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Sie beträgt bisher bei ausgeschütteten wie bei einbehaltenen Gewinnen 25 Prozent. Neben ihr besteht die Einkommensteuer von natürlichen Personen: Erzielt eine GmbH einen Gewinn, so muss von diesem Körperschaftsteuer gezahlt werden. Wird der Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet, so müssen diese davon ihre Einkommensteuer entrichten. Allerdings wird dabei schon die bereits vom Unternehmen bezahlte Körperschaftsteuer berücksichtigt.
  • Gewerbesteuer: Anders als Einkommen- und Körperschaftsteuer, durch die Personen besteuert werden, belastet die Gewerbesteuer das Unternehmen, unabhängig vom Eigentümer. Maßstab für die Besteuerung ist also allein der Ertrag des Unternehmens.
  • Erbschaftsteuer: Die Sätze der Erbschaftsteuer und die Freibeträge sind je nach dem Grad der Verwandtschaft der Erben zum Erblasser und der Höhe des Erbes gestaffelt. Sie reichen von sieben bis 50 Prozent. Für Betriebsvermögen gilt der günstigste Satz. Schenkungen werden wie Erbschaften behandelt.
  • Kettenarbeitsverträge: Befristete Arbeitsverträge, die mehrfach wieder befristet verlängert werden, nennt man Kettenarbeitsverträge. Nach geltendem Recht darf ein solcher Vertrag oder seine höchstens dreimalige Verlängerung insgesamt nicht länger als zwei Jahre dauern. Die Befristung von Arbeitsverträgen ist allerdings bei mangelnder Begründung ausgeschlossen oder wenn mit demselben Arbeitnehmer schon ein Arbeitsvertrag bestanden hat.

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