Peter Bleser, CDU/CSU
Laut Koalitionsvertrag zur grünen Gentechnik bleibt der Schutz von Mensch und Umwelt oberstes Ziel des deutschen Gentechnikrechts. Es kann also keine Rede von einer „Wende in der Agrarpolitik“ sein. Wir vollziehen jetzt lediglich die gesetzlichen Schritte, die vorher sträflich unterlassen wurden. In Deutschland kann die grüne Gentechnik helfen, bei der Bekämpfung des Maiszünslers Insektizide einzusparen, und dazu beitragen, das Potenzial der nachwachsenden Rohstoffe besser nutzen zu können.
Die Forschung im Bereich grüne Gentechnik, die in Deutschland vor allem an wissenschaftlichen Instituten und von mittelständischen Saatzuchtfirmen geleistet wird, ist noch gut aufgestellt, obwohl bereits Teile der Züchtung wegen der Antihaltung der vorherigen Regierung ins Ausland abgewandert sind. Mit dem aktuellen Gesetz ist nun endgültig die Freisetzungsrichtlinie umgesetzt, dies ist auch für die Forschung wichtig. Weiter muss die Koexistenz geregelt werden, Stichworte dafür sind Haftung und die gute fachliche Praxis. Bezüglich der Haftung ist langfristig eine Versicherungslösung angestrebt. Bereits 1998 erschien der Bericht der Enquete-Kommission „Chancen und Risiken der Gentechnologie“. Insofern sind seitdem die Verbraucherinteressen in die politische Diskussion eingebunden.
Auf der Welt werden rund 90 Millionen Hektar gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut. Die EU kann ihren Eiweißbedarf nur zu 50 Prozent selbst decken, deshalb wandern 45 Millionen Tonnen von gentechnisch veränderten Rohstoffen (Soja- und Maiskleber) jährlich in unsere Futtertröge. Insofern kommen wir Verbraucher schon längst mit Gentechnik in Berührung. Wir sollten deshalb die Hysterie wegen der grünen Gentechnik ablegen, sondern vernünftig mit ihr umgehen, das heißt ihre Chancen nutzen mit der Gewährleistung der Sicherheit der Verbraucher und der Umwelt.
Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 22. Februar 2006
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