Heinrich Kolb, FDP
Die Strukturprobleme der gesetzlichen Rentenversicherung – steigende Zahl von Rentnern bei längerer Lebenserwartung, Wegbrechen der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze und hohe Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen – lassen sich nur mit strukturellen Reformen in der Wirtschafts- und Rentenpolitik lösen. Die Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre wird als isolierte Maßnahme die Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung nicht lösen. Die Anhebung des Renteneintrittsalters mit der geplanten Sonderregelung für langjährig Beschäftigte bringt den Rentenkassen nur eine Entlastung in Höhe von 0,4 Beitragspunkten. Angesichts der Tatsache, dass nach geltender Rechtslage der Beitragssatz auf über 22 Prozent ansteigen soll, ist das nicht ausreichend.
Im Gegenteil wirft die isolierte Anhebung des Renteneintrittsalters Fragen der Generationengerechtigkeit auf. Die Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre stellt für die aktiven Erwerbstätigen (insbesondere ab Jahrgang 1964) eine erhebliche zusätzliche Belastung dar. Sie werden nicht nur, wie bereits heute geplant, höhere Beiträge zahlen müssen, sondern zudem länger im Berufsleben stehen und dennoch geringere Rentenansprüche erwerben. Zudem gibt es nicht ausreichend Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmer. Derzeit sind gerade einmal 39 Prozent der über 55-Jährigen noch in einer Beschäftigung. Wird dies nicht deutlich verbessert, läuft die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf vermehrten Zwangsvorruhestand hinaus, verbunden mit Rentenkürzungen. Die Regierung ist aber nicht zu solchen Maßnahmen, etwa der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, bereit.
Die gesetzliche Rentenversicherung braucht ein Gesamtkonzept, dessen Eckpfeiler ein massiver Ausbau der privaten und betrieblichen Altersvorsorge sein muss. Wesentlich ist darüber hinaus eine Belebung am Arbeitsmarkt, um den Schwund sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze zu stoppen.
Erschienen am 10. April 2006
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