Fritz Rudolf Körper, SPD
„Die Grundgedanken des vorgelegten Reformpakets sind richtig: Die Quote der zustimmungspflichtigen Bundesgesetze muss gesenkt, die Gesetzgebungskompetenzen und die Finanzverantwortung von Bund und Ländern müssen transparent geordnet und die Europafähigkeit des Grundgesetzes muss gestärkt werden. Das Kernproblem dieser gewaltigen Aufgabe ist jedoch: Die Blockadesituation zwischen Bund und Ländern ist nur unter der Voraussetzung eben dieser Blockadesituation auflösbar, da die Änderung des Grundgesetzes der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates bedarf.
Die allgemein übliche Benennung des Problems als „Blockade“ kennzeichnet allerdings vorrangig die Bundessicht – und die Sicht der Bürger. Diese erwarten zu Recht, dass der Bund die großen Probleme unseres Landes löst. Für die Länder ist „Blockade“ hingegen ein Instrument. Es liegt auf der Hand, dass dieses Instrument nur für den Erhalt neuer Machtpositionen aufgegeben wird. Also werden wir keine Beschneidung, sondern nur eine Umgestaltung der Kompetenzen vornehmen können. Das Ergebnis muss den Gestaltungsspielraum aller Beteiligten erweitern und den Anforderungen der geregelten Bereiche entsprechen. Andernfalls legen wir den Grundstein für einen neuen, möglicherweise sogar vertieften Reformbedarf.
Wir müssen davon ausgehen, dass diese Reform – ob wir wollen oder nicht – für Jahrzehnte Bestand haben wird. Die SPD-Bundestagsfraktion hat daher in der 1. Lesung der Gesetzentwürfe deutlich gemacht, dass aus ihrer Sicht das Ergebnis des Gesetzgebungsprozesses keineswegs feststeht. Wir werden intensiv diskutieren, welche Folgerungen aus den Sachverständigenanhörungen gezogen werden müssen. Folgerungen, für die wir auf Jahrzehnte hin die Verantwortung tragen werden.“
Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 22. Mai 2006
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