Am Ende fiel das Ergebnis deutlicher aus, als es viele im Wahlkampf erwartet hatten. Am 14. Oktober gab der Bundeswahlleiter die amtlichen Ergebnisse der Bundestagswahl bekannt: Es gibt eine neue Mehrheit im Deutschen Bundestag – für die Unionsparteien und die FDP.
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate durch Erststimmen erhält, als ihr gemäß der Anzahl der Zweitstimmen zustehen. Ein Beispiel: Eine Partei darf aufgrund ihres Zweitstimmenanteils in einem Bundesland 15 Abgeordnete in den Bundestag entsenden. Haben nun aber 17 Kandidaten dieser Partei ein Direktmandat in diesem Bundesland errungen, dann erhält diese Partei zwei Überhangmandate. Im 17. Deutschen Bundestag gibt es 24 Überhangmandate – davon 21 für die CDU und 3 für die CSU.
Text: Blickpunkt Bundestag
Erschienen am 28. September 2009
Dieser Artikel wurde aktualisiert und enthält die Grafik der Sitzverteilung im 17. Deutschen Bundestag nach dem amtlichen Endergebnis vom 14. Oktober 2009.
Beim Deutschen Bundestag können Sie weitere Informationen und Grafiken mit detaillierten Ergebnissen zur Bundestagswahl 2009 und den gewählten Abgeordneten finden:
Die amtlichen Endergebnisse der Bundestagswahl 2009 beim Bundeswahlleiter: