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Gibt es noch anonyme Geburten?

Junge Paare mit Baby, Ärzte und die Abgeordnete Ina Lenke - Szene auf einer Geburtsstation im Krankenhaus

© DBT/studio kohlmeier

Ina Lenke (FDP)

Politik heißt Detailarbeit. Viele Bundestagsabgeordnete bearbeiten ungewöhnliche Spezialgebiete. Ina Lenke tritt dafür ein, für anonyme Geburten eine gesetzliche Regelung zu finden.

Nicht immer sind Mütter so glücklich über ihr Kind wie auf diesem Foto. Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, die Erfahrungen mit anonymen Geburten und der Nutzung von Babyklappen auszuwerten und danach gesetzliche Regelungen zu schaffen, ist dies bislang nicht geschehen.

Seit 1999 gibt es in der Bundesrepublik Babyklappen. Insgesamt sind es 76. Es gibt auch ausreichend Krankenhäuser, in denen schwangere Frauen, die anonym bleiben wollen, entbinden können. Aber Fakt ist, dass sich sowohl die Frauen als auch das helfende Krankenhauspersonal nach geltendem Recht strafbar machen. Deshalb erheben Ärzte und Ärztinnen zu Recht die Forderung, diesen unhaltbaren Zustand zu beenden und anonyme Geburten rechtlich abzusichern. Es geht hier um Frauen, die sich in höchster Not befinden, und es geht darum, das Leben von Neugeborenen zu schützen.

Meine Fraktion hat im vergangenen Jahr zur Auswertung der Erfahrungen mit anonymen Geburten eine Große Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Nicht alle Daten und Fakten sind bereits erhoben, aber klar ist: Die Hälfte der Schwangeren, die sich anonym beraten lassen, geben ihre Anonymität nach der Geburt auf und nehmen das Kind mit nach Hause. Wird die Anonymität nicht aufgehoben, wird das Kind zur Adoption freigegeben. Darunter sind auch Mütter, die ihre Kinder in eine Babyklappe gelegt haben. Das ist der wirkliche Erfolg dieser Angebote.

Es gab bereits 2002 einen Gesetzentwurf zur Regelung anonymer Geburten, der von SPD, CDU, CSU und FDP im Bundestag getragen wurde. Aber wir haben dieses Gesetz noch immer nicht. Ich weiß um das Spannungsverhältnis zwischen dem Recht des Kindes auf Leben und auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Daran wird sich nichts ändern lassen. Beides sind Grundrechte. Aber es wird immer wieder Mütter geben, die ihre Anonymität nicht aufgeben wollen. Damit müssen wir leben und das muss geregelt werden. Wir sollten also zügig und fraktionsübergreifend Lösungen finden, die unserer Verfassung Rechnung tragen, schwangeren Frauen in extremen Notsituationen helfen und Geburtshelferinnen und -helfern Rechtssicherheit geben. Denn was wir auf jeden Fall wissen: Eine Begleitung der anonymen Geburt birgt immer die Chance, dass die Mutter ihre Anonymität aufgibt und sich für ihr Kind entscheidet. 

Erschienen am 13. August 2008

Zur Person:

Ina Lenke, Jahrgang 1948, ist frauen- und familienpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie stellvertretendes Mitglied der Kinderkommission des Bundestages.

ina.lenke@bundestag.de
ina-lenke1.org.liberale.de


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