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Gültig ab: 17.09.2008 10:19
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Ist Schönheit wirklich alles?

Gitta Connemann inmitten von jungen Frauen, die sich eine Maske vor das Gesicht halten

© DBT/studio kohlmeier

Gitta Connemann (CDU/CSU)

Politik heißt Detailarbeit. Viele Bundestagsabgeordnete bearbeiten ungewöhnliche Spezialgebiete. Gitta Connemann hat an einem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen mitgearbeitet, der Missbräuche bei Schönheitsoperationen verhindern soll.

Nein. Der Wunsch nach Schönheit ist so alt wie die Menschheit. Aber immer mehr Menschen – auch jüngere – wollen sich diesen Wunsch maßgeschneidert erfüllen und gehen dafür große Risiken ein. Mir und meiner Fraktion geht es um den Schutz dieser Patienten. Je nach Schätzung werden in Deutschland zwischen einer halben und einer Million Schönheitsoperationen jährlich durchgeführt. Die Dunkelziffer ist hoch, da Eingriffe von Ärzten ohne Facharztausbildung oder von Heilpraktikern ebenso wie der Schönheitsoperationstourismus im Ausland kaum erfasst sind. Von der Lidstraffung bis zur Fettabsaugung – der Markt blüht. Maßgeschneiderte Schönheit verspricht Glück und Erfolg.

Aber nicht jeder Eingriff gelingt. Denn nicht alle Operateure sind ausreichend qualifiziert – und müssen es auch nicht sein. Die Approbation allein reicht nämlich schon, um sich selbst zum Schönheitschirurgen zu ernennen. Hier herrscht teilweise Wildwest pur. Leidtragende sind diejenigen, die nach einer missglückten OP einen physischen oder psychischen Schaden davontragen und deren Traum sich eben nicht erfüllt. Seit 2003 kämpfen wir als Fraktion deshalb für einen umfassenden Verbraucherschutz in diesem Bereich. Im Jahr 2007 gelang es uns, einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen zu initiieren, der die Missbräuche im Bereich der Schönheitsoperationen gezielt verhindern soll. Wir brauchen eine Regelung für die bessere Beratung potenzieller Patienten und Vorschriften für die Ausbildung von Operateuren. Nur entsprechend qualifizierte Ärzte sollten zukünftig solche Eingriffe vornehmen dürfen. Im Übrigen muss ein ausreichender Versicherungsschutz hergestellt werden. Anders als bei Rechtsanwälten wird die Zulassung eines Arztes bislang nicht an einen Nachweis einer Haftpflichtversicherung geknüpft. Darüber hinaus setze ich mich für ein Verbot von nicht medizinisch indizierten Eingriffen an Minderjährigen ein.

Wer sich nach reiflicher Überlegung für eine Schönheitsoperation entscheidet, sollte diesen Weg gehen können. Wichtig ist aber, dass die Patienten wissen, was sie tun, dass Ärzte umfassend aufklären, dass sie sorgfältig operieren, dass sie versichert sind und dass Kinder und Jugendliche nur dann behandelt werden, wenn ein medizinischer Grund vorliegt. 

Erschienen am 11. November 2008

Zur Person:

Gitta Connemann, Jahrgang 1964, Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ist Rechtsanwältin und ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, im Ausschuss für Kultur und Medien sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

E-Mail: gitta.connemann@bundestag
Website: www.gitta-connemann.de


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