Politik heißt Detailarbeit. Viele Bundestagsabgeordnete bearbeiten ungewöhnliche Spezialgebiete. Gitta Connemann hat an einem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen mitgearbeitet, der Missbräuche bei Schönheitsoperationen verhindern soll.
Nein. Der Wunsch nach Schönheit ist so alt wie die
Menschheit. Aber immer mehr Menschen – auch
jüngere – wollen sich diesen Wunsch maßgeschneidert
erfüllen und gehen dafür große Risiken ein.
Mir und meiner Fraktion geht es um den Schutz dieser
Patienten. Je nach Schätzung werden in Deutschland zwischen
einer halben und einer Million Schönheitsoperationen jährlich
durchgeführt. Die Dunkelziffer ist hoch, da Eingriffe von
Ärzten ohne Facharztausbildung oder von Heilpraktikern ebenso
wie der Schönheitsoperationstourismus im Ausland kaum
erfasst sind. Von der Lidstraffung bis zur Fettabsaugung – der
Markt blüht. Maßgeschneiderte Schönheit verspricht Glück
und Erfolg.
Aber nicht jeder Eingriff gelingt. Denn nicht alle
Operateure sind ausreichend qualifiziert – und müssen es auch
nicht sein. Die Approbation allein reicht nämlich schon, um
sich selbst zum Schönheitschirurgen zu ernennen. Hier herrscht
teilweise Wildwest pur. Leidtragende sind diejenigen, die nach
einer missglückten OP einen physischen oder psychischen
Schaden davontragen und deren Traum sich eben nicht erfüllt.
Seit 2003 kämpfen wir als Fraktion deshalb für einen umfassenden
Verbraucherschutz in diesem Bereich. Im Jahr 2007
gelang es uns, einen gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen
zu initiieren, der die Missbräuche im Bereich der Schönheitsoperationen
gezielt verhindern soll. Wir brauchen eine
Regelung für die bessere Beratung potenzieller Patienten und
Vorschriften für die Ausbildung von Operateuren. Nur entsprechend
qualifizierte Ärzte sollten zukünftig solche Eingriffe
vornehmen dürfen. Im Übrigen muss ein ausreichender Versicherungsschutz
hergestellt werden. Anders als bei Rechtsanwälten
wird die Zulassung eines Arztes bislang nicht an einen
Nachweis einer Haftpflichtversicherung geknüpft. Darüber
hinaus setze ich mich für ein Verbot von nicht medizinisch
indizierten Eingriffen an Minderjährigen ein.
Wer sich nach reiflicher Überlegung für eine Schönheitsoperation
entscheidet, sollte diesen Weg gehen können. Wichtig
ist aber, dass die Patienten wissen, was sie tun, dass Ärzte
umfassend aufklären, dass sie sorgfältig operieren, dass sie
versichert sind und dass Kinder und Jugendliche nur dann behandelt
werden, wenn ein medizinischer Grund vorliegt.
Erschienen am 11. November 2008
Gitta Connemann, Jahrgang 1964, Abgeordnete der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ist
Rechtsanwältin und ordentliches
Mitglied im Ausschuss für Arbeit
und Soziales, im Ausschuss für
Kultur und Medien sowie stellvertretendes
Mitglied im Ausschuss
für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz.
E-Mail: gitta.connemann@bundestag
Website: www.gitta-connemann.de