Sollte die Minderheit des Parlaments eine Enquete-Kommission beantragen, so spricht man auch nach dem folgenden Mehrheitsbeschluss über die Einsetzung des Gremiums von einer Minderheiten-Enquete. Finden sich jedoch mehrere Fraktionen und viele Abgeordnete zu einem solchen Antrag zusammen, die allein bereits die Mehrheit darstellen, wird das danach konstituierte Gremium Mehrheits-Enquete genannt.