steht im Griechischen für Sittenlehre und bedeutet zunächst die philosophische Auseinandersetzung mit sittlichen Forderungen an den Einzelnen und die Gemeinschaft und die Fragen nach deren Bezugspunkten: auf die Person, auf seine Situation, auf Gut und Böse, auf übermenschliche Autoritäten oder staatliche Befugnisse. Daraus entstehen Forderungen für allgemeine Sittengesetze, die sich auf die praktische Gesetzgebung und Rechtsprechung auswirken.