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Informationen über dieses Dokument: Seitentitel: 1982: Machtwechsel
Gültig ab: 13.02.2005 00:00
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1982: Machtwechsel

Bild: Helmut Kohl mit erhobener Hand
Helmut Kohl wird Bundeskanzler, 1982.

Im 13. Regierungsjahr der sozialdemokratischen Koalition scheinen 1982 die Gemeinsamkeiten von SPD und FDP zu schwinden. Bundeskanzler Helmut Schmidt stellt im Februar die Vertrauensfrage mit dem offensichtlichen Ziel, die „Nebelgespinste aus der Gerüchteküche der letzten Tage und Wochen in nichts auflösen“ zu können, wie sich der damalige FDP-Fraktionschef Wolfgang Mischnick ausdrückt. Aber Schmidt erreicht nur mehr Zeit, kein nachhaltig belastbares Bündnis. Im Sommer werden die Meinungsverschiedenheiten über die Wirtschaftspolitik und die Staatsfinanzen unüberwindbar. Am 17. September kündigt er die Koalition auf und führt eine Minderheitsregierung.

Derweil sprechen CDU/CSU und FDP über eine gemeinsame Regierung. Als sie sich einig sind, hat der Bundestag am 1. Oktober zum zweiten Mal in der Geschichte über ein Konstruktives Misstrauensvotum abzustimmen. Der damalige Parlamentarische Geschäftsführer Wolfgang Bötsch (CSU) erinnert sich an eine „gewisse Nervosität“. Niemand weiß, wie viele FDP-Abgeordnete in der geheimen Abstimmung tatsächlich den Machtwechsel mitmachen. Außerdem hängt, sagt Bötsch, „das Damoklesschwert von 1972 über der 1982er Veranstaltung“. Zehn Jahre zuvor war sich die CDU/CSU ebenfalls sicher gewesen, den SPD-Kanzler stürzen zu können – und scheiterte. Später stellt sich heraus, dass Bestechungsgelder im Spiel waren.

Aber 1982 reicht die Mehrheit: Helmut Kohl ist Kanzler. „Zunächst einmal Befreiung“, beschreibt Bötsch das Gefühl derjenigen, die binnen Sekunden von Oppositions- zu Regierungsabgeordneten werden. Manche sind auch nachdenklich, wie Bötsch: „Au, au, jetzt kommen schwierige Zeiten auf uns zu, weil wir jetzt alle Probleme selbst lösen müssen.“

Niemand ahnt in dieser Stunde, dass Helmut Kohl und die Koalition der Mitte 16 Jahre regieren werden. Sie wollen zunächst einmal die Weichen auf den wichtigsten Politikfeldern neu stellen und dann möglichst schnell zu Neuwahlen kommen, um das Mandat für eine volle Wahlperiode zu erhalten. Dazu bedarf es der vorzeitigen Auflösung des Bundestages, der Bundespräsident Karl Carstens nach einer von Kohl vorsätzlich verlorenen Vertrauensfrage mit Bedenken nachkommt. Die Koalition argumentiert, das von ihr vereinbarte Dringlichkeitsprogramm sei erfüllt, für eine Weiterarbeit gebe es daher keine ausreichende parlamentarische Grundlage mehr. Die neue Koalition wird vom Wähler Anfang März bestätigt, Kohl daraufhin erstmals vom Bundestag als Kanzler wiedergewählt.

Text: Gregor Mayntz
Foto: picture-alliance
Erschienen am 14. Februar 2005

Erklärungen

    Vertrauensfrage: Nach Artikel 68 kann der Bundeskanzler jederzeit beantragen, dass ihm der Bundestag das Vertrauen ausspricht. Der Regierungschef hat damit praktisch eine Art Disziplinierungsmittel in der Hand, insbesondere für Situationen, in denen die „eigenen“ Abgeordneten nicht mehr hinter seiner Politik stehen. Damit kann ihnen der Ernst der Lage vor Augen geführt werden. Denn sollte die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages (die so genannte „Kanzlermehrheit“) kein Vertrauen mehr haben, kann der Bundespräsident das Parlament auflösen und es folgen Neuwahlen.
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    Konstruktives Misstrauensvotum: Dieses Instrument entstand als Schlussfolgerung aus dem Scheitern der Weimarer Republik. Dort konnten sich verschiedene Minderheiten destruktiv zusammenfinden und den Kanzler stürzen, ohne selbst regierungsfähig zu sein. Artikel 67 des Grundgesetzes schreibt dagegen vor, dass das Misstrauen gegen einen Kanzler nur dadurch ausgesprochen werden kann, dass der Bundestag zugleich einen Nachfolger wählt. 1972 unterliegt Rainer Barzel (gegen Willy Brandt), 1982 gewinnt Helmut Kohl (gegen Helmut Schmidt).
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    Auflösung: Der Bundestag soll nicht jedes Mal dann neu gewählt werden können, wenn es der Mehrheit gerade günstig erscheint. Die Möglichkeit zur Auflösung des Parlaments hat der Bundespräsident für verfahrene Situationen zur Hand, in denen der Kanzler nach verlorener Vertrauensfrage Neuwahlen will und keine Kanzlermehrheit in Sicht ist. Das ist 1982 nur schwer darstellbar. Deshalb fragt Präsident Carstens alle Parteien, ob sie Neuwahlen wollen und stellt dann klar, „dass ich den Bundestag nicht auflösen würde, wenn nach meiner Überzeugung eine Mehrheit im Bundestag sich auf diesem Wege Vorteile bei der Wahl unter Verletzung der Interessen der Minderheit verschaffen würde“.
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