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Informationen über dieses Dokument: Seitentitel: Der Weg zur Föderalismusreform
Gültig ab: 20.09.2006 10:19
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Der Weg zur Föderalismusreform

  1. 16./17. Oktober 2003
    Bild: Erste gesamtdeutsche Bundestagsitzung am 4. Oktober 1990. Föderalismuskommission
    Bundestag und Bundesrat setzen eine gemeinsame Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung ein, die aus 16 Bundestagsabgeordneten sowie den 16 Regierungschefs der Bundesländer besteht. Der damalige SPD-Fraktionschef Franz Müntefering und der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) werden zu Vorsitzenden gewählt.
  2. 13. Dezember 2004
    Bild: Die Debatte um Parlaments- und Regierungssitz 1991. Vorentwurf scheitert
    Nach einem Jahr Beratungen in der Föderalismuskommission treten Müntefering und Stoiber mit einem Entwurf an die Öffentlichkeit. Allerdings bleiben die Streitpunkte Hochschulrecht und Umweltrahmenrecht ausgeklammert. Über die Kompetenz im Bildungsbereich kommt es zum Streit. Die Föderalismuskommission stellt ihre Arbeit ein, ohne einen Reformvorschlag beschlossen zu haben.
  3. 17. März 2005
    Bild: Erstes Modell zum Umbau des Reichstagsgebäudes von Lord Norman Foster. Wiederaufnahme
    Auf dem „Jobgipfel“ verabreden der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder und Joschka Fischer mit CSU-Chef Stoiber und Oppositionsführerin Angela Merkel, die Arbeiten an der Föderalismusreform weiterzuführen. Am 22. Mai kündigt Schröder an, vorgezogene Neuwahlen anzustreben. Bedingt durch Vertrauensfrage und Wahlkampf ist die Weiterarbeit an der Reform zunächst unterbrochen.
  4. 18. November 2005
    Bild: Modell des Reichstagsgebäudes mit gläserner Kuppel. Koalitionsvertrag
    Die Föderalismusreform wird Bestandteil des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD. In den Verhandlungen haben sich die Koalitionäre über die Eckpunkte geeinigt. Zunächst sollen die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern neu geregelt werden. Danach folgt die Neuordnung der Finanzbeziehungen. Vereinbart wird, dass der Bund die Bildungsplanung künftig den Ländern überlässt.
  5. 6. März 2006
    Bild: Christo vor dem verhüllten Reichstagsgebäude. Gesetzesinitiative
    Auf Sondersitzungen beraten das Bundeskabinett, die Ministerpräsidentenkonferenz und die Koalitionsfraktionen über das Reformvorhaben. Im Bundestag bringen die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Vorlage zur Änderung des Grundgesetzes ein. 15 der 16 Länderchefs sprechen sich dafür aus, das Reformpaket in den Bundesrat einzubringen.
  6. 15. Mai bis 2. Juni 2006
    Bild: Sitzungsraum des Ältestenrates. Anhörungsmarathon
    Der Rechtsausschuss des Bundestages führt gemeinsam mit dem Ausschuss für innere Angelegenheiten des Bundesrats öffentliche Anhörungen mit mehr als 100 Experten durch. Kritisiert wird, dass Finanzhilfen des Bundes im Bildungsbereich ausgeschlossen sind. Die Koalitionsrunde einigt sich kurz darauf auf eine Formel, die dem Bund auch künftig Hochschulprogramme ermöglicht.
  7. 30. Juni 2006
    Bild: Bundestagspräsident Wolfgang Thierse 1999 mit dem symbolischen Schlüssel für das Reichstagsgebäude. Beschluss Bundestag
    Der Bundestag beschließt das Reformpaket mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit (428 zu 162 Stimmen, drei Enthaltungen). Die vorangegangene Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses beinhaltete neun Änderungen, die die Koalitionsfraktionen ausgehandelt hatten. So bleibt das Notariatswesen in Bundeskompetenz, und der Bund erhält mehr Rechte in der Abfallwirtschaft.
  8. 7. Juli 2006
    Bild: Containerwaggons mit Umzugsgut des Bundestages. Beschluss Bundesrat
    Bei der Abstimmung im Bundesrat votieren 14 der 16 Bundesländer für die Föderalismusreform. Nur Mecklenburg- Vorpommern und Schleswig-Holstein stimmen nicht zu. Damit ist auch hier die Zweidrittelmehrheit erreicht, die größte Änderung des Grundgesetzes seit 1949 hat die letzte parlamentarische Hürde genommen.

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Fotos: Bundesrat, Deutscher Bundestag, Picture-Alliance, studio kohlmeier
Erschienen am 25. September 2006


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