Abgeordnete müssen optimal arbeiten können, gleichzeitig dicht an der Gesetzesmaterie und nah bei den Menschen sein. Doch das kostet Geld. Mehr als die Abgeordneten verdienen. Sie können keine Werbungskosten geltend machen. Dafür gibt es eine Reihe anderer Geld- und Sachleistungen.
In Berlin bekommen die Abgeordneten, wie jeder Arbeitnehmer in seinem
Betrieb, einen Arbeitsplatz gestellt. Das Büro wird ihnen für die Zeit
ihrer Mitgliedschaft im Bundestag „eingerichtet” überlassen, also einschließlich
Kommunikationsgeräten, Tischen, Stühlen und Regalen. Jeder
Abgeordnete hat ein eigenes Büro von rund 54 Quadratmetern, in dem
er zusammen mit seinen Mitarbeitern seine politischen Projekte am Parlamentssitz
verfolgt. In Berlin kann er für Dienstgeschäfte die Autos der
Fahrbereitschaft des Bundestages nutzen. Auch die Bahn und den Flieger
kann er nehmen, um zügig zwischen Bundestag und Wahlkreis wechseln
beziehungsweise andere Aufgaben seines Mandates an verschiedenen
Orten erfüllen zu können.
Hinzu kommt ein Höchstbetrag von 13.660 Euro monatlich, in dessen
Rahmen er Arbeitsverträge mit Mitarbeitern zur Unterstützung seiner
parlamentarischen Arbeit in Berlin oder seinem Wahlkreis abschließen
kann. Das Geld wird gegen Nachweis von der Bundestagsverwaltung
unmittelbar an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgezahlt. Der
Abgeordnete ist frei in der Entscheidung, ob und wie er diese Summe
auf wenige besser bezahlte Fachleute oder mehr Teilzeitkräfte und Aushilfen
aufteilt. Nicht gestattet ist allerdings: Arbeitnehmer aus der eigenen
Verwandtschaft einzustellen oder nicht genutzte Anteile aus der Mitarbeiterpauschale
auf andere Abgeordnete zu übertragen oder sich auszahlen
zu lassen. Die Mitarbeiter bekommen spezielle Zeitverträge, die
an die Mitgliedschaft ihres jeweiligen Chefs im Bundestag geknüpft sind.
Nach Neuwahlen oder nach vorzeitigem Ausscheiden eines Abgeordneten
müssen sie sich neue Beschäftigungen suchen.
Für alles Übrige gibt es die Kostenpauschale von derzeit 3.782 Euro im
Monat. Sie soll insbesondere die Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung
von Wahlkreisbüros, Aufwendungen für eine Zweitwohnung am
Parlamentssitz in Berlin, nicht erstattungsfähige Fahrt- und Reisekosten
in Ausübung des Mandats, Repräsentations- und Wahlkreisbetreuungskosten,
Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und vieles mehr abdecken.
Die Kostenpauschale wird zu Beginn jeden Jahres an die allgemeine Preisentwicklung
angepasst. Sie geht in ihrer Höhe von einem angemessenen,
realistischen Gesamtaufwand aus, ohne den Abgeordneten einzelne
Vorgaben für ihre Mandatsausübung zu machen. Auch soll sie verhindern,
dass Abgeordnete mit Bergen von Quittungen hantieren und
zur Erstattung eine riesige Bürokratie aufbauen müssen. Und außerdem:
Könnten die Abgeordneten wie Arbeitnehmer Werbungskosten geltend
machen, würden diejenigen mit hohem Aufwand gleichheitswidrig
„belohnt”, der Steuerzahler dadurch eher höher belastet.
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Text: Gregor Mayntz
Aktualisiert am 7. Juli 2008