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Informationen über dieses Dokument: Seitentitel: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz
Gültig ab: 11.11.2008 10:19
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz

Cover des Tätigkeitsberichts

© DBT/Sylvia Bohn

Unabhängige Instanz

„Der Bundesbeauftragte für den Daten- schutz und die Informationsfreiheit (BfDI)” heißt das Amt des obersten deutschen Datenschützers etwas sperrig, seit am 1. Januar 2006 neue Aufgaben hinzugekommen sind: Seitdem räumt das Informationsfreiheitsgesetz jedem Bürger voraussetzungslos ein Recht auf Zugang zu Behördeninformationen ein. Und jeder kann nun den Bundesbeauftragten anrufen, wenn er dieses Recht als verletzt ansieht. Angesichts der jüngsten Fälle massenhaften Datenmissbrauchs steht jedoch jene Funktion im Vordergrund, die das Amt im Januar 1978 begründete: die unabhängige Kontrolle des Datenschutzes bei öffentlichen Stellen des Bundes und bei Telekommunikations- und Postunternehmen. Nicht zu den Aufgaben gehört die Kontrolle des Datenschutzes in der allgemeinen Privatwirtschaft. Dies ist Sache der Aufsichtsbehörden der Länder – vielfach der Innenministerien, in einigen Fällen auch des Landesdatenschutzbeauftragten. Letztere sind zudem zuständig für den Datenschutz im Bereich der Verwaltungen der Länder und der Gemeinden.

Wichtig ist die Unabhängigkeit des Bundesbeauftragten, damit er seinen Aufgaben nachkommen kann. Von der Bundesregierung vorgeschlagen, wird er vom Bundestag für fünf Jahre gewählt. Der amtierende Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar wurde 2003 auf Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen gewählt. Damals stimmte die Unionsfraktion gegen das Grünenmitglied. Knapp fünf Jahre später hat ihn Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU/CSU) mit Unterstützung der Unionsfraktion für eine Wiederwahl vorgeschlagen. Sie ist nur einmal möglich. Angesiedelt ist der Beauftragte am Bonner Sitz des Bundesinnenministeriums. Er untersteht zwar dessen Dienstaufsicht und der Rechtsaufsicht der Bundesregierung. Eine Fachaufsicht besteht jedoch nicht, was die Unabhängigkeit des Datenschützers unterstreicht

Ein wichtiges Kontrollinstrument des Bundesbeauftragten ist sein Tätigkeitsbericht, den er alle zwei Jahre dem Bundestag vorlegt. Als Schaar zuletzt im April 2007 das gut 200 Seiten starke Dokument überreichte, bemängelte er eine starke Einschränkung des Datenschutzes zugunsten der inneren Sicherheit und forderte, der Staat müsse das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wieder stärker unter Schutz stellen.  

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Erschienen am 19. November 2008


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