„Der Bundesbeauftragte für den Daten-
schutz und die Informationsfreiheit
(BfDI)” heißt das Amt des obersten
deutschen Datenschützers etwas sperrig,
seit am 1. Januar 2006 neue Aufgaben
hinzugekommen sind: Seitdem
räumt das Informationsfreiheitsgesetz
jedem Bürger voraussetzungslos ein
Recht auf Zugang zu Behördeninformationen
ein. Und jeder kann nun den
Bundesbeauftragten anrufen, wenn er
dieses Recht als verletzt ansieht. Angesichts
der jüngsten Fälle massenhaften
Datenmissbrauchs steht jedoch jene
Funktion im Vordergrund, die das Amt
im Januar 1978 begründete: die unabhängige
Kontrolle des Datenschutzes
bei öffentlichen Stellen des Bundes und
bei Telekommunikations-
und Postunternehmen.
Nicht zu den Aufgaben gehört
die Kontrolle des Datenschutzes
in der allgemeinen Privatwirtschaft.
Dies ist Sache der Aufsichtsbehörden
der Länder – vielfach der Innenministerien,
in einigen Fällen auch des Landesdatenschutzbeauftragten.
Letztere
sind zudem zuständig für den Datenschutz
im Bereich der Verwaltungen
der
Länder und der Gemeinden.
Wichtig ist die Unabhängigkeit
des Bundesbeauftragten, damit er seinen
Aufgaben nachkommen kann. Von
der Bundesregierung vorgeschlagen, wird er vom Bundestag für fünf
Jahre gewählt. Der amtierende Bundesdatenschutzbeauftragte
Peter
Schaar wurde 2003 auf Vorschlag
von Bündnis 90/Die Grünen gewählt.
Damals stimmte die Unionsfraktion
gegen das Grünenmitglied.
Knapp fünf Jahre später hat ihn
Innenminister
Wolfgang Schäuble
(CDU/CSU) mit Unterstützung der
Unionsfraktion
für eine Wiederwahl
vorgeschlagen. Sie ist nur einmal
möglich. Angesiedelt ist der Beauftragte
am Bonner Sitz des Bundesinnenministeriums.
Er untersteht
zwar dessen Dienstaufsicht und der
Rechtsaufsicht
der Bundesregierung.
Eine Fachaufsicht besteht jedoch
nicht, was die Unabhängigkeit
des
Datenschützers
unterstreicht
Ein wichtiges Kontrollinstrument
des Bundesbeauftragten ist
sein Tätigkeitsbericht, den er alle
zwei Jahre dem Bundestag vorlegt.
Als Schaar zuletzt im April 2007
das gut 200 Seiten starke Dokument
überreichte, bemängelte er eine
starke Einschränkung des Datenschutzes
zugunsten der inneren
Sicherheit und forderte, der Staat
müsse das Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung wieder
stärker
unter Schutz stellen.
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Erschienen am 19. November 2008