Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
folgt aus dem allgemeinen
Persönlichkeitsrecht des Artikels 2 Absatz 1
des Grundgesetzes.
Datenschutz ist insoweit
bereits im Grundgesetz verankert.
Vorrangig sollte eine umfassende Modernisierung
des Datenschutzes, die Anpassung
an die veränderten technischen Möglichkeiten
und die Definition des Datenschutzes aus der
Sicht von Bürgern sowie ihrer Schutzinteressen erfolgen. Die Frage, ob und wie Datenschutz
ins Grundgesetz aufgenommen werden
soll, wird in der SPD derzeit diskutiert.
Das Informationszeitalter basiert auf Daten. Der Datenschutz hat daher eine zentrale Bedeutung, weil die Gewissheit, nicht überwacht zu werden, Voraussetzung für die Wahrnehmung anderer Freiheiten ist. Im Grundgesetz sind die Freiheitsrechte in klaren und jedermann verständlichen Worten verfasst. Daher gehört Datenschutz ins Grundgesetz.
Der Vorschlag, den Datenschutz ins Grundgesetz
aufzunehmen, löst das aktuelle Problem
nicht. Denn dadurch ergibt sich nicht
zwangsläufig eine stärkere Beachtung des
Datenschutzes
durch Staat und Privatwirtschaft.
Diese Forderung wäre dann überlegenswert,
wenn zuvor etwa das Bundesdatenschutzrecht
modernisiert werden würde.
Der Datenschutz ist heute so wichtig, dass er ins Grundgesetz gehört. Wir möchten, dass die Bürgerinnen und Bürger durch einen einfachen Blick in die Verfassung erkennen können, welche Freiheitsrechte sie haben. Gerichtsentscheidungen allein reichen dafür nicht. Verfassungsgeber ist das Parlament und nicht das Bundesverfassungsgericht.
In der Privatwirtschaft, die 90 Prozent der personenbezogenen Daten verwaltet, brauchen wir mehr Kontrolle, mehr individuelle Verantwortlichkeit, größere Sorgfalt im Datenumgang und bei Missbrauch: Publizität und höhere Strafen. Vor allem muss den Bürgern bewusst werden, dass sorgloser Umgang mit eigenen Daten den Missbrauch häufig erst ermöglicht.
Zum Schutz der Bürger vor Datenmissbrauch ist nötig: vorherige Einwilligung bei der Verwendung personenbezogener Daten, Stärkung der Auskunftsrechte der Kunden, Verschärfung der Strafen bei Rechtsverletzungen, Stärkung der Kontrollrechte der Datenschutzbeauftragten.
Unter anderem Folgendes: Unternehmen erhalten ein Datenschutzgütesiegel. Die Datenschutzaufsicht muss schlagkräftiger werden. Verträge dürfen nicht von der Angabe von Daten abhängen. Jede Datenverwendung muss genehmigt sein. Daten brauchen Marker zur Rückverfolgbarkeit. Eine Stiftung Datenschutz soll Produkte und Dienstleistungen vergleichen und bewerten.
Die Linke fordert ein Sofortprogramm zur Stärkung des Datenschutzes. Hierzu gehört für uns neben einer Modernisierung des Datenschutzrechtes eine verbesserte Ausstattung der Bundes- und der Landesdatenschutzbeauftragten, ein Moratorium und eine Evaluation aller datenschutzrelevanten Sicherheitsgesetze und der sofortige Stopp der Vorratsdatenspeicherung.
Wir fordern in unserem Antrag „Datenschutz stärken“ eine umfassende Modernisierung des Datenschutzgesetzes: unter anderem Informationspflichten bei Datenschutzpannen, Kennzeichnungspflicht für die Herkunft personenbezogener Daten, absolute Kopplungsverbote, Stärkung des Opt-in-Gedankens und der Aufsichtsbehörden – keine weiteren Prüfvorbehalte!
Datenschutz im Arbeitsverhältnis bedarf keines Sonderrechts. Die Parteien des Arbeitsvertrages unterliegen sämtlichen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes. Wo Bedarf besteht, die komplexen Vorschriften im Arbeitsverhältnis handhabbar zu machen, können vorzugsweise freiwillige betriebsnahe Lösungen getroffen werden.
Es fehlen bislang klare Regelungen zum Datenschutz von Arbeitnehmern im Betrieb, obwohl der elektronischen Verarbeitung von Mitarbeiterdaten im Arbeitsverhältnis immer größere Bedeutung zukommt, zum Beispiel durch Personalverwaltungs- und Informationssysteme. Diese Lücke muss rasch geschlossen werden. Das gilt auch für die europäische Ebene.
Die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern müssen in Einklang gebracht werden. Videoüberwachung bis in Umkleidekabinen darf es nicht geben. Protokollierung von E- Mails ohne Wissen des Betrof- fenen ist unzulässig. Was den Arbeitgeber nichts angeht, darf er nicht verlangen – Datensparsamkeit ist der beste Datenschutz. Arbeitnehmerdaten brauchen einen klaren rechtlichen Schutz.
Ein gutes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ist eine sinnvolle Ergänzung eines modernisierten Datenschutzrechtes und angesichts der Fälle der Ausspähung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen dringend notwendig. Die Linke hat hierzu einen entsprechenden Antrag erarbeitet und wird diesen umgehend in die parlamentarische Debatte geben.
Skandale wie bei LIDL, Telekom und Co. zeigen, dass die betrieblichen Beauftragten gestärkt werden müssen. Dies ist auch eine jahrzehntelange Forderung der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern und der Gewerkschaften. Die bislang verstreuten Vorschriften gehören zusammen. Die Frage, wo das dann geregelt wird, ist allerdings nachrangig.
Erschienen am 24. September 2008