Der Tourismusausschuss des Bundestages ist ein Kind der Wiedervereinigung. Um Reisen zwischen West und Ost als Weg zur inneren Einheit zu unterstreichen, wurde der damalige Unterausschuss des Wirtschaftsausschusses 1990 eigenständig. Die Herkunft aus dem wirtschaftspolitischen Umfeld ist kein Zufall. Der Tourismus kann es von der volkswirtschaftlichen Bedeutung inzwischen mit der Automobil- und der Maschinenbaubranche aufnehmen. Dies gilt auch für die Anzahl der Arbeits- und Ausbildungsplätze.
Der Tourismus in Deutschland ist gut aufgestellt. Viele Millionen Touristen aus dem Ausland, jeder dritte deutsche Urlauber erholt sich im eigenen Land: Deutschland - das Reiseland. Aber nichts ist so gut, dass es nicht verbessert werden könnte. Hier ist der Tourismusausschuss mit Nachdruck dabei. Etwa wenn es um die neun Millionen Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen geht, die auch gern reisen, denen der Urlaub durch Unachtsamkeit jedoch unnötig schwer gemacht wird. Den Praxistest machte der Ausschuss bei einer Reise nach Sachsen. Da ein Ausschussmitglied selbst auf den Rollstuhl angewiesen ist, entstanden bei dieser Gelegenheit viele Impulse zum barrierefreien Reisen.
Die Tourismuspolitiker sind angetreten, die großen Herausforderungen im Tourismus anzugehen. Klimaschutz ist nicht nur ein Thema, wenn es um „rauchende Industrieschornsteine” und Autoabgase geht, es hat auch viel mit dem überlegten Energieeinsatz im Tourismus zu tun. Umweltschutz fängt auch schon am Urlaubsort an - die Butter für den Frühstückstisch im Hotel muss nicht unbedingt eingeflogen werden. Auch ein weiteres Thema beschäftigt uns sehr: Die Menschenrechte sind nicht teilbar, das gilt vor und hinter dem Hotelzaun. Hier versuchen die Tourismuspolitiker, im Gespräch mit Reiseveranstaltern Sensibilität zu fördern.
Der Blick über Deutschland hinaus ergibt zudem ein Bild von möglichen Wettbewerbsverzerrungen, bei denen auch der Gesetzgeber gefordert ist, um für deutsche Veranstalter gleiche Chancen zu wahren. Und Berufsanfängern kann es wichtig sein, dass Arbeitsvorschriften, die zu ihrem Schutz erlassen sind, am Ende nicht ihre Möglichkeiten verringern, im Tourismus mit seinen speziellen Arbeitszeitanforderungen Fuß zu fassen. Nicht zuletzt geht es dem Tourismusausschuss immer wieder auch darum, auf Koordinierung zwischen den Bundesländern zu dringen, etwa wenn sie den Zeitraum für die Sommerferien in den einzelnen Ländern festlegen.
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Die Gremien des Deutschen Bundestages
Text: Gregor Mayntz
Erschienen am 25. März 2010