Willkommen auf den Seiten des Blickpunkt Bundestag.
Hilfsnavigation
Informationen über dieses Dokument: Seitentitel: Parlamente in Europa
Gültig ab: 14.03.2005 00:00
Autor:
zurück zur Hilfsnavigation
Logo: Blickpunkt Bundestag. Titelbild der aktuellen Blickpunkt-Ausgabe. Logo: Deutscher Bundestag.
Inhalt
Sie sind hier:

Parlamente in Europa

Bild: Dreistöckiges Gebäude mit großem Platz
Das Parlamentsgebäude in Rom.

Blockade im Zweikammersystem

In vielen Demokratien besteht das Parlament aus zwei Kammern. Mal repräsentiert die zweite Kammer die Gliedstaaten oder Regionen, wie es der Bundesrat in Deutschland tut. Mal gewährleistet sie einfach einen zweiten, weiseren Blick auf ein Gesetz. Beispiele dafür sind das britische Oberhaus oder der französische Senat. In der Regel ist eine Parlamentskammer mächtiger als die andere.

Anders in Italien. Senat und Abgeordnetenkammer sind hier völlig gleichgestellt. Beide Kammern müssen jedem Gesetz zustimmen, damit es in Kraft treten kann. Auch die Regierung muss sich bei Amtsantritt in beiden Kammern einer Vertrauensabstimmung stellen. Dabei sind die Unterschiede zwischen den beiden Häusern, was die Zusammensetzung angeht, gering. Beide Kammern werden am gleichen Tag auf fünf Jahre nach einem vergleichbaren Verfahren gewählt. Der Senat ist mit 315 Abgeordneten halb so groß wie die Abgeordnetenkammer. Weiser ist die Kammer nur kraft Alters. Um den Senat wählen zu können, muss ein Italiener oder eine Italienerin 25 Jahre alt sein. Für einen Sitz im Senat muss man das 40. Lebensjahr erreicht haben. Darüber hinaus kann der Staatspräsident fünf verdiente Bürger zu Senatoren auf Lebenszeit berufen. Und das Staatsoberhaupt kann ebenfalls nach Ende seiner Amtszeit in den Senat einziehen.

Ziel dieses „perfekten Zweikammersystems“ war es, durch doppelte Beratung die Qualität der Gesetzgebung zu erhöhen. Das Ergebnis war genau das Gegenteil: Fast permanent wurde seit den 50er Jahren die Gesetzgebung mal von der einen, mal

von der anderen Seite blockiert. Die Blockaden leisteten ihren Beitrag zu den häufigen Regierungswechseln in Italien, und sie führten zu einer Entmachtung des Parlaments: Immer häufiger griff die Regierung mit Billigung der Abgeordneten auf das Recht zurück, Gesetze per Verordnung in Kraft zu setzen.

Text: Matthias Rumpf
Foto: picture-alliance
Erschienen am 15. März 2005

Daten und Fakten
Ländername: Italienische Republik
EU-Beitritt: 1958
Währung: Euro
Hauptstadt: Rom
Bevölkerung: 57,6 Millionen
Staatsform: Republik
Parlament: Camera dei Deputati (630 Abgeordnete)
Weitere Informationen unter www.parlamento.it.


Rechte Marginalspalte
Cover-Bild der Blickpunkt Ausgabe 02/2010
Aktuelle Ausgabe
Die aktuelle Ausgabe von BLICKPUNKT BUNDESTAG SPEZIAL können Sie hier als PDF-Datei öffnen oder herunterladen.
»PDF-Datei
Logo des Portals Mitmischen.
Mitmischen
Mitmischen.de ist das Jugendforum des Deutschen Bundestages im Internet mit Chats, Diskussionsforen, Abstimmungen, Nachrichten und Hintergrund-
berichten.
»Zur Website
Logo der Zeitschrift Glasklar.
Europa
Europa ist überall — Europäische Gesetze regeln den Alltag, Euro-Münzen klimpern im Portemonnaie. Aber was bedeutet es eigentlich, zu Europa zu gehören? GLASKLAR hat sich in Europa umgesehen.
»ZurWebsite


Untere Service-Navigation
zurück zur Hilfsnavigation