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In der Rubrik "Der Bundestag/Abgeordnete" finden Sie in alphabetischer Reihenfolge alle Abgeordneten. Die Liste beinhaltet auch verstorbene oder ausgeschiedene Abgeordnete. Eine Gesamtliste aller Abgeordneten finden Sie hier.
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Um den Abgeordneten eines bestimmten Wahlkreises zu finden, benutzen Sie am besten unsere Wahlkreissuche. Geben Sie den Namen des Ortes oder die Nummer eines Wahlkreises ein und starten Sie die Suche. Sie erfahren dann, zu welchem Wahlkreis der Ort gehört, und welche Abgeordneten dort gewählt wurden. Alternativ dazu können Sie auch die Deutschland-Karte verwenden.
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Informationen zu jedem Abgeordneten finden Sie unter dem Navigationspunkt "Abgeordnete". Im Bereich "Biografien" finden Sie biografische und persönliche Informationen sowie Wissenswertes und Aktuelles über die Arbeit des Abgeordneten.
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Diese Informationen können Sie der Biografieseite des jeweiligen Abgeordneten entnehmen. Eine sehr gute Möglichkeit zur Kontaktaufnahme bietet meistens der persönliche Internet-Auftritt des Parlamentariers. Oder rufen Sie die Zentrale des Bundestages an und lassen Sie sich dann mit dem entsprechenden Büro verbinden: 030 - 227 0.
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Abgeordnete einer Partei können sich nur dann zu einer Fraktion zusammenschließen, wenn sie mindestens fünf Prozent aller Parlamentarier ausmachen (Fünf-Prozent-Hürde). Sie bleiben fraktionslos, wenn die Partei diese gesetzlich festgelegte Grenze nicht erreicht.
Abgeordnete können auch von ihrer Fraktion ausgeschlossen werden oder austreten. Behalten sie ihr Mandat und schließen sich nicht einer anderen Fraktion an, sind sie fraktionslos.
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Die Diäten der Abgeordneten betragen zurzeit monatlich 7.668 Euro. Dies hat der Bundestag im November 2007 mit der Reform des Abgeordnetengesetzes beschlossen. Außerdem bekommt jeder Parlamentarier eine Kostenpauschale von 3.868 Euro zur Deckung von Reisekosten und anderen berufsbedingten Ausgaben. Darüber hinaus stehen jedem Abgeordneten Vergütungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern und den Unterhalt seiner Büros in Berlin und im Wahlkreis zu.
Damit kommt der Bundestag dem Prinzip des chancengleichen Zugangs zum Abgeordnetenmandat nach. Das Amt des Parlamentariers muss finanziell so ausgestattet sein, dass es für alle Bürger – ob abhängig Beschäftigte, Selbstständige oder Freiberufler - offen steht.
Ein Abgeordneter hat, entgegen weit verbreiteter Annahmen, keinen eigenen Dienstwagen. Der Bundestag betreibt am Sitz des Parlamentes in Berlin einen Fahrdienst. Diesen kann der Abgeordnete für dienstliche Belange benutzen. Ein eigener Dienstwagen gehört jedoch nicht zur Ausstattung.
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Oft zeigen die Medien das Bild leerer Reihen im Plenarsaal. Doch das Bild täuscht. Die Abgeordneten müssen auch während der laufenden Debatte weiteren Verpflichtungen außerhalb des Plenarsaals nachkommen. Zum Beispiel nehmen sie an Sitzungen anderer Gremien des Bundestages teil, treffen sich mit Behörden-, Interessen- oder Pressevertretern oder nehmen an Diskussionen mit Besuchergruppen teil.
Die Debatten im Plenum sind hauptsächlich für die Öffentlichkeit bestimmt. Die Entscheidungen, die im Plenum getroffen werden, werden in Arbeitskreisen, Fraktions- und Ausschusssitzungen ausführlich vorbereitet und diskutiert. Welche Position im Plenarsaal von ihrer Fraktion vertreten wird, ist den Abgeordneten also bereits bekannt. An den Debatten im Plenum nehmen dann vorwiegend die Vertreter der jeweiligen Fachausschüsse, die Fachleute der Fraktionen, teil. Die Abgeordneten, die nicht betroffen sind, nutzen die Zeit, um ihre weiteren Aufgaben wahrzunehmen oder eigene Redebeiträge zu späteren Tagesordnungspunkten vorzubereiten.
Weitere Angaben zu den Entschädigungen der Abgeordneten finden Sie hier.
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Zu unterscheiden ist zwischen Sitzungswochen in Berlin und Nichtsitzungswochen, die der Abgeordnete meistens in seinem Wahlkreis verbringt.
Im Wahlkreis lädt der Abgeordnete zu Bürgersprechstunden ein und nimmt an diversen Parteiveranstaltungen teil. In zahlreichen Terminen im Wahlkreis pflegt er den Kontakt mit den Menschen vor Ort. So kann er die Sorgen und Wünsche der Bürger seiner Heimat aus erster Hand kennen lernen und ins Parlament transportieren.
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Um zur Bundestagswahl aufgestellt zu werden, muss man mindestens 18 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Es ist nicht verpflichtend einer Partei anzugehören. Parteimitglieder können auf zwei Arten den Einzug in den Bundestag erreichen: durch ein Direktmandat oder über die Landesliste ihrer Partei.