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Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. April, und Freitag, 15. April 2011, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Maut für vierspurige Bundesstraßen beschlossen: Die bisher nur auf Autobahnen geltende Maut für schwere Nutzfahrzeuge wird auf vierspurige Bundesstraßen ausgedehnt. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/4979) hat der Bundestag am Freitag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP zugestimmt. Insgesamt sind 80 Streckenabschnitte betroffen - von einem Abschnitt der Bundesstraße 1 in Hildesheim bis zu einem Abschnitt der Bundesstraße 521 in Frankfurt am Main. In der Begründung des Entwurfs heißt es, viele Bundesfernstraßen hätten das Ausbauniveau von Autobahnen erreicht, ohne dass die Maut erhoben werden könne. ”Diese Situation ist auch vor dem Hintergrund des erheblichen Finanzbedarfs für Erhalt und Ausbau der betroffenen Verkehrsinfrastruktur unbefriedigend“, schreibt die Bundesregierung. Die Mehreinnahmen durch die Ausweitung der Mautpflicht würde auf 50 Millionen Euro in diesem Jahr und auf 100 Millionen Euro jährlich in den Folgejahren beziffert. Der Entscheidung im Plenum lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (17/5519) zugrunde. Ein Änderungsantrag der Linksfraktion (17/5531) wurde abgelehnt.
Antrag zur Todesstrafe abgelehnt: Die Forderung der Linksfraktion an die Bundesregierung, sich gegenüber der US-Regierung für "die Rettung des Lebens des US-Amerikaners Troy Davis einzusetzen“ und das Urteil der Todesstrafe in in eine Begnadigung oder die Umwandlung der Todesstrafe in eine Haftstrafe zu erwirken, hat der Bundestag am 14. April abgelehnt. Ihren Antrag (17/5476) hatten die Abgeordneten damit begründet, dass der Afro-Amerikaner Troy Davis im Jahr 1991 allein aufgrund von Zeugenaussagen wegen Mordes an dem Polizisten Mark McPhail zum Tode verurteilt worden war. "Eine Tatwaffe, DNA-Spuren oder andere konkrete Tathinweise wurden niemals gefunden“, heißt es in dem Antrag.
UN-Resolution "Frauen, Frieden und Sicherheit": Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am 14. April einen gemeinsamen Antrag der Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (17/5044) zu der im Jahr 2000 verabschiedeten Resolution 1325 der Vereinten Nationen "Frauen, Frieden, Sicherheit“ abgelehnt. Die Fraktionen hatten die Regierung aufgefordert, einen nationalen Aktionsplan zu erstellen, der die in der Resolution beschriebenen Verpflichtungen umsetzt. Die Resolution enthält eine völkerrechtlich verbindliche Vorgabe zur Beteiligung von Frauen an der Bewältigung von gewalttätigen Konflikten und beim Friedensaufbau. Auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/5092) lehnte der Bundestag zudem Anträge der SPD (17/3176), der Linksfraktion (17/3205) und der Grünen (17/2484) ab, die sich ebenfalls auf diese UN-Resolution beziehen. Die SPD hatte die Regierung aufgefordert, die Vereinten Nationen beim Erreichen der Ziele der Resolution zu unterstützen. Die Linke forderte ebenfalls einen Nationalen Aktionsplan und die Umsetzung der Resolution in allen internationalen Handlungsfeldern. Einen Aktionsplan hatten auch die Grünen verlangt, die zudem eine nationale Monitoringstelle vorschlugen. Dem SPD-Antrag stimmten neben der SPD nur noch die Grünen zu, beim Antrag der Linken enthielten sich die Grünen und für den Antrag der Grünen votierte neben diesen auch die SPD.
Ausstieg aus der Steinkohleförderung: Der Ausstieg aus der Steinkohleförderung in Deutschland soll nicht mehr rückgängig gemacht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Änderung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes (17/4805) vor, dem der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktion und Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt hat. SPD und Linke enthielten sich der Stimme (17/5511). In dem Gesetzentwurf heißt es zur Begründung, die Europäische Kommission habe am 20. Juli 2010 einen Vorschlag für eine ”Verordnung des Rates über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke“ vorgelegt. Danach soll es nur noch zwei Arten von Beihilfen geben dürfen: Beihilfen für außergewöhnliche Kosten (insbesondere Altlasten) und Stilllegungsbeihilfen. Diese Stilllegungsbeihilfen dürfen nach Angaben der Bundesregierung nur bis Oktober 2014 und nur in Verbindung mit einem definitiven Stilllegungsplan gewährt werden. Wenn das Bergewerk nicht zum geplanten Termin stillgelegt wird, müssen die Beihilfen zurückgefordert werden.
Ausländische Rente wird zur Beitragszahlung herangezogen: Mit dem Gesetzentwurf zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa und zur Änderung anderer Gesetze (17/4978) hat die Bundesregierung Detailregelungen zur Umsetzung der EU-Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (883/2004) und zur Festlegung der Modalitäten zur Durchführung dieser Verordnung (987/2009) festgelegt. Diesem Entwurf haben alle Bundestagsfraktionen am 14. April, auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/5509) zugestimmt. Gemäß den EU-Verordnungen sollen pflichtversicherte Rentner künftig auch mit ihrer ausländischen Rente zur Beitragszahlung herangezogen werden. Dabei werden Beschäftigungsländer durch den Spitzenverband Bund und Krankenkassen oder die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung im Fall von Entsendungen benachrichtigt. Mit den Maßnahmen wird laut Regierung dem Grundsatz der Gleichstellung von Leistungen, Einkünften, Sachverhalten und Ereignissen im Bereich der Krankenversicherung von Rentnern entsprochen.
Initiativen zum Fachkräftemangel abgelehnt: Auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/5100) hat der Bundestag am 14. April Anträge der Linksfraktion (17/4615) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/3198) abgelehnt, in denen es um die Beseitigung des Fachkräftemangels ging. Die Linke hatte unter anderem gefordert, die Lebensarbeitszeit zu verkürzen, sinnvolle öffentliche Beschäftigung auszuweiten und die Attraktivität der Arbeitsplätze und die Binnennachfrage durch höhere Löhne und höhere Sozialleistungen zu erhöhen. Die Grünen hatten eine langfristige Strategie verlangt, die auf mehr Bildung, die Ausschöpfung von Arbeitskraftreserven sowie auf eine geregelte Einwanderung setzt. Den Antrag der Linken lehnten alle übrigen Fraktionen ab, dem Antrag der Grünen stimme nur diese Fraktion selbst zu, die SPD enthielt sich.
Handel mit illegal geschlagenem Holz wird schärfer bekämpft: Der Handel mit illegal eingeschlagenem Holz soll schärfer bekämpft werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz (17/5261) vor, den der Bundestag am 14. April auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/5498) unverändert einstimmig angenommen hat. Mit dem Gesetz werden auch Vorgaben der EU zur Errichtung eines Genehmigungssystems für Holzeinfuhren umgesetzt. Für die Bekämpfung des Handels mit illegalem Holz ist nun in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig sein. Die Einfuhr von Holzprodukten ist nur mit einer gültigen Genehmigung auf Grundlage des Aktionsplans "Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor" der EU-Kommission zulässig. Bei Zweifeln an der Gültigkeit von Genehmigungen können Holzprodukte untersucht werden. Sollte sich herausstellen, dass die Holzprodukte nicht den Angaben der Genehmigung entsprechen, kann die Bundesanstalt die Produkte beschlagnahmen. Beschlagnahmte Holzprodukte sollen nicht an den Herkunftsort zurückgebracht werden, damit Einnahmen aus dem Verkauf nicht als Anreiz für weiteren illegalen Einschlag dienen. Stattdessen müssen die Holzprodukte verkauft und die Erlöse an die Staatskasse abgeführt werden.
Humanitäre Lage in Afghanistan: Gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 14. April einen Antrag der SPD (17/1965) abgelehnt, in dem die Fraktion sich für eine "Stärkung der humanitären Lage“ in Afghanistan und der partnerschaftlichen Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen eingesetzt hatte. Die SPD hatte unter anderem einen Friedens- und Wiederaufbaufonds gefordert, der aus der für Afghanistan zugesagten Mittelaufstockung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanziert werden sollte. Dazu (17/4628) wie auch zu einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/3866) hatte der Auswärtige Ausschuss eine Beschlussempfehlung (17/4629) vorgelegt. Dem Antrag der Grünen "für einen nachhaltigen Ausbau des Bildungs- und Hochschulsystems in Afghanistan“ stimmten nur die Grünen selbst zu, die SPD enthielt sich. Die Fraktion hatte verlangt, die Haushaltsmittel zur Förderung der Hochschulbildung in Afghanistan aufzustocken.
EU-Strategie für den Donauraum: Mit der Koalitionsmehrheit bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen und gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 14. April einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/5495) angenommen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, auf eine effiziente Umsetzung der Donaustrategie der Europäischen Union zu dringen. Die EU-Kommission hatte ihen Strategievorschlag im Dezember 2010 vorgelegt. Nach dem Willen des Bundestages darf sich diese Strategie nur auf Bereiche konzentrieren, in denen ein "echter Mehrwert" für den Donauraum erzielt werden kann. Auch sollten keine neuen Institutionen für den Donauraum geschaffen, keine zusätzlichen Finanzmittel bereitgestellt und keine Rechtssetzungen oder Rechtsänderungen deswegen vorgenommen werden. Die Strategie zielt darauf ab, durch eine abgestimmte grenzübergreifende Zusammenarbeit einen echten Mehrwert für eine Region mit fast 115 Millionen Einwohnern auf einem Fünftel der Fläche der EU zu schaffen.
Vormundschafts- und Betreuungsrecht geändert: Der Bundestag hat die Notwendigkeit eines ausreichenden persönlichen Kontakts eines Vormunds zu seinem Mündel (minderjährige Person, die unter Vormundschaft steht) ausdrücklich gesetzlich verankert, um so dessen Pflege und Erziehung wirksamer gewährleisten zu können. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Regierung (17/3617) haben die Fraktionen von CDU/CSU und FDP in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/5512) zugestimmt, die Oppositionsfraktionen enthielten sich. Im Regelfall wird ein persönlicher Kontakt einmal monatlich als erforderlich angesehen. Abhängig vom Einzelfall sollen jedoch auch kürzere oder längere Besuchsabstände erforderlich sein können. Mangelnder persönlicher Kontakt soll künftig ausdrücklich als Grund für die Entlassung eines Betreuers benannt werden. Außerdem werden die Fallzahlen in der Regel auf 50 Vormundschaften je Mitarbeiter begrenzt. Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der SPD-Fraktion (17/2411), dem bei Enthaltung der Grünen nur noch Die Linke zustimme. Die SPD hatte unter anderem gefordert, die Fallzahl auf 40 Vormundschaften pro Mitarbeiter zu begrenzen.
Kein gesetzlicher Mindestlohn: Einen Antrag der Linksfraktion (17/4038), in dem sie die Einführung eines Mindestlohns von zehn Euro brutto pro Stunde bis zum 1. Mai 2013 fordert, haben alle anderen Bundestagsfraktionen am 14. April abgelehnt. Auch ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (17/4435) fand keine Mehrheit. Dieser sah vor, bis zum 1. Mai dieses Jahres in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 7,50 Euro pro Stunde flächendeckend mit Beginn der erweiterten Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU einzuführen. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU gestattet es vom 1. Mai 2011 an allen Arbeitnehmern aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn, ohne Einschränkungen eine Beschäftigung in Deutschland aufzunehmen. Der Ablehnung des Antrags und des Gesetzentwurfs lag eine Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/5499) zugrunde. Der Bundestag lehnte darüber hinaus auf Empfehlung dieses Ausschusses (17/5101) einen Antrag der SPD (17/1408) ab, in dem gefordert wurde, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen und "Armutslöhne“ zu verhindern. Die Opposition votierte geschlossen für den Antrag, die Koalition dagegen. Die SPD hatte argumentiert, die Aufnahme einzelner Branchen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz reiche nicht mehr aus, sodass ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden müsse. Vollzeitarbeitende Erwerbstätige sollten von ihren Löhnen leben können.
Verbrauchsteuergesetze geändert: Der Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung für ein sechstes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (17/5127) mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen (17/5201) einstimmig verabschiedet. Der Bundesrat hatte insbesondere Regelungen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs bei Mobilfunkgeräten vorgeschlagen. Insgesamt sieht der Gesetzentwurf zahlreiche Änderungen im Verbrauchsteuerrecht vor. So soll Schnupftabak von der Tabaksteuer befreit werden. Der Entscheidung lag eine Empfehlung des Finanzausschusses (17/5510) zugrunde.
Steuerabkommen zugestimmt: Auf Empfehlung des Finanzausschusses hat der Bundestag am 14. April Gesetzentwürfen der Bundesregierung mit den Bahamas (17/5128), Monaco (17/5129) und den Kaimaninseln (17/5130) über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch zugestimmt. In allen drei Fällen enthielten sich die Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen. In den Abkommen verpflichten sich die Vertragsstaaten gegenseitig, der jeweils anderen Seite auf Ersuchen alle für ein Besteuerungsverfahren oder ein Steuerstrafverfahren erorderlichen Informationen auf der Basis der Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu erteilen.
Zusammenarbeit mit der Immobilienwirtschaft: Die Bundesregierung soll nach dem Willen des Bundestages intensiver mit der Immobilienwirtschaft zusammenarbeiten. Das Parlament verabschiedete am 14. April auf Empfehlung des Verkehrs- und Bauausschusses (17/5314) gegen das Votum von Bündnis 90/Die Grünen eine Entschließung zum Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutschland (16/13325). Im Übrigen müsse die Regierung auch künftig gute und verlässliche Rahmenbedingungen für die Wohnung- und Immobilienwirtschaft sichern und weiterentwickeln.
Deponieverordnung geändert: Gegen das Votum von Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 14. April einer Verordnung der Bundesregierung (17/5112) zugestimmt, durch die die Deponieverordnung geändert wird. Die Änderung zielt darauf ab, Vorgaben der EU-Kommission, die sich aus Anforderungen des Binnenmarktes und der Warenverkehrsfreiheit ergeben, in deutsches Recht umzusetzen. Vor allem wurde eine Gleichwertigkeitsklausel in die Verordnung aufgenommen, die sich auf die grundsätzlichen Anforderungen an Materialien, Komponenten oder Systemen für Abdichtungssysteme aus anderen EU-Mitgliedstaaten bezieht. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Umweltausschusses (17/5462).
Chemikalienrecht geändert: Bei Enthaltung der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 14. April einer Verordnung der Bundesregierung (17/5333) zugestimmt, durch die chemikalienrechtliche Vorschriften geändert werden. Im Detail geht es um die Anpassung dieser Vorschriften an eine EU-Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, und um eine Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an Änderungen der Gefahrstoffverordnung. Neu aufgenommen wurde etwa eine Regelung zurAnerkennung von Sachkundenachweisen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Geändert wurde auch die Chemikalien-Straf- und Bußgeldverordnung. Dem Beschluss lag eine Empfehlung des Umweltausschusses (17/5497) zugrunde.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 14. April Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 249 bis 261 übernommen (17/5393, 17/5394, 17/5395, 17/5396, 17/5397, 17/5501, 17/5502, 17/5503, 17/5504, 17/5505, 17/5506, 17/5507, 17/5508). (nt/vom)