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Unter Vorsitz von Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert hat sich am Mittwoch, 14. Dezember 2011, die Unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts konstituiert. Der Kommission unter Vorsitz des früheren Bundesjustizministers Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig gehören elf Mitglieder an, die als Sachverständige von den Fraktionen vorgeschlagen wurden und keinem Parlament angehören. Sie soll bis zum 31. März 2013 Empfehlungen für die Abgeordnetenentschädigung und die Altersversorgung der Abgeordneten erarbeiten. Stellvertretender Vorsitzender ist der ehemalige niedersächsische Landtagsabgeordnete Wolfgang Schultze.
Der Bundestagspräsident wies darauf hin, dass dies nicht die erste Kommission des Bundestages mit einem solchen Auftrag ist und die Empfehlungen dieser Kommission etwa 20 Jahre nach denen der vorangegangenen vorliegen werden.
Er erinnerte an die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Bezüge der Bundestagsabgeordneten nach dem Gleichheitsprinzip einheitlich, ohne Differenzierung, sein müssten, wenn man von der amtsbezogenen Ausnahme für die Mitglieder des Präsidiums absieht.
Dass es in diesem Punkt eine Diskrepanz zwischen der normativen Vorgabe und der Wirklichkeit gibt, verschwieg Lammert unter Hinweis auf „Lösungen in den Fraktionen“ nicht. „Befriedigend ist dieser Zustand nicht“, sagte Lammert.
Es gehe darum, ein „Verfahren und eine Gesamtlösung“ zu finden, die „ nicht ständiger Gegenstand öffentlicher Kritik“ wäre. Das Hauptproblem seien weniger die vermeintlich zu hohen Bezüge, sondern die Versorgungsregelung und der Verdacht der Selbstbedienung, der Eindruck, es werde eine Entscheidung „in eigener Sache zu eigenen Gunsten“ getroffen.
Schmidt-Jortzig sagte, die Kommissionsmitglieder seien gewillt, die Problematik anzugehen. Die Medien seien auf diesem Feld besonders empfindlich. Die Fragen seien „fachlich hoch interessant“ und heikel, die Zeit knapp: „Wir brauchen Ermunterung.“
Er kündigte an, dass die Kommission „ungestört arbeiten“ und sich nicht mit „Wasserstandsmeldungen“ in Erinnerung bringen wolle.
Die Einsetzung der Kommission geht auf einen Ältestenratsbeschluss vom 24. November und einen Bundestagsbeschluss vom 7. Juli 2011 zurück. Damals hatte das Parlament Änderungen des Parteien- und des Abgeordnetengesetzes beschlossen (17/6291, 17/6496) und damit die Abgeordnetenentschädigung angehoben.
In der Begründung hatten Union, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen damals die Einsetzung der unabhängigen Kommission angekündigt, die „Empfehlungen für ein Verfahren für die künftige Anpassung der Abgeordnetenentschädigung und für die zukünftige Regelung der Altersversorgung der Abgeordneten nach Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes“ vorlegen soll. (vom)