Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Jun 2010 > Im Bundestag notiert: Neufassung der EU-Asylverfahrensrichtlinie
Berlin: (hib/STO/JOH) Eine Anwendung des Grundsatzes ”in dubio pro reo“ (”Im Zweifel für den Angeklagten“) im Asylverfahren ist laut Bundesregierung im Recht der Europäischen Gemeinschaft nicht vorgesehen. Dies gelte auch für das deutsche Recht und die Genfer Flüchtlingskonvention, wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/2085) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1852) zur Neufassung der EU-Asylverfahrensrichtlinie hervorgeht.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans-Jürgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein, Kata Kottra, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Dr. Thomas von Winter